Kanton Luzern: Anpassung der kantonalen Covid-19-Verordnung
Der Bundesrat hat per 19. Oktober 2020 zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen, insbesondere eine Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe, eine Sitzpflicht bei der Konsumation in Restaurations- Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen sowie eine Anpassung der für die Erhebung von Kontaktdaten massgebenden Teilnehmerzahl an Veranstaltungen.
Der Regierungsrat hat deshalb am 20. Oktober 2020 die kantonale Covid-19-Verordnung angepasst, soweit diese aufgrund der Anordnungen des Bundes hinfällig geworden ist.
Weiterhin gilt zusätzlich zu den vom Bund der Maskenpflicht unterstellten Einrichtungen und Betrieben im Kanton Luzern eine solche an Wochen-, Monats- und Jahresmärkten.
Quelle: Kanton Luzern
Artikelbild: Symbolbild © michal812- shutterstock.com