Kommission befürwortet Revision des Polizeigesetzes in zweiter Beratung

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmt der Änderung des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz) mit grosser Mehrheit zu.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2020 der Revision des Polizeigesetzes mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Der Grosse Rat hat das revidierte Polizeigesetz in der ersten Beratung im Juni 2020 mit 118 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Gleichzeitig hat er sieben Prüfungsaufträge überwiesen. Die Anpassungen des Regierungsrats in der zweiten Botschaft vermochten die Kommission grossmehrheitlich zu überzeugen. In der Sitzung resultierte nur eine einzige inhaltliche Anpassung zur finanziellen Unterstützung von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen.

Das Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit wurde am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt und ist seither nur punktuell angepasst worden. Es hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Die neuen Bedrohungen der international organisierten sowie der Cyber-Kriminalität erfordern aber angepasste und rasche Präventionsmassnahmen der Polizei, ohne die Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung zu verletzen. Dies wird mit den Gesetzesänderungen ermöglicht.

Die Inkraftsetzung des revidierten Polizeigesetzes ohne Referendum ist für den 1. Juli 2021 vorgesehen.

Die Vorlage wird voraussichtlich im Dezember 2020 im Grossen Rat behandelt.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: yui – shutterstock.com

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