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Kanton Uri: Regierungsrat gegen generelle Maskentragpflicht im Siedlungsgebiet

27.10.2020 |  Von  |  Coronavirus, Schweiz, Uri

Der Bundesrat hat die Kantonsregierungen eingeladen, zum Entwurf des Bundes zur Änderung der Bestimmungen der Covid-19-Verordnung Stellung zu nehmen.

Darin sind zusätzliche Massnahmen des Bundes gegenüber der Bevölkerung vorgesehen wie etwa die Ausweitung der Maskentragpflicht am Arbeitsplatz, in den Schulen und im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten sowie Verbote von Freizeitsportaktivitäten mit mehr als 15 Personen und von Kontaktsportarten.

Der Regierungsrat ist mit dem Bundesrat einig: Es ist im Interesse der Bevölkerung, dass einige Massnahmen auf Bundesebene einheitlich getroffen werden. Angesichts der schweizweit ansteigenden Fallzahlen und Hospitalisationen sind weitreichende Massnahmen unumgänglich. Dazu erwartet der Regierungsrat vom Bundesrat morgen Mittwoch, 28. Oktober 2020, entsprechende Entscheide, die möglichst rasch umgesetzt werden. Wenn einschneidende Massnahmen verordnet werden, ist es wichtig, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende vor Entlassung und Konkurs geschützt werden. Es ist notwendig, dass seitens des Bundes wieder Unterstützung und Vereinfachungen im Bereich der Kurzarbeit beschlossen und eingeführt werden. Weiter fordert der Regierungsrat, dass die Härtefallregelung schnellstmöglich und nicht erst im Frühjahr 2021 eingeführt wird.

Die generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten, wie sie der Bund vorschlägt, lehnt der Regierungsrat angesichts der ländlichen Verhältnisse im Kanton Uri ab. Was im urbanen Raum vielleicht noch Sinn macht, ist in einer ländlichen Region und Siedlungsstruktur unverhältnismässig und nicht geboten. Der Entscheid über diese einschneidende Massnahme soll von jedem Kanton individuell aufgrund der herrschenden Umstände gefällt werden können. Im Weiteren spricht sich der Regierungsrat dafür aus, dass getroffene Massnahmen wenn immer möglich bis Ende November 2020 befristet werden. Das eröffnet die Perspektive, für das Weihnachtsgeschäft gewisse Öffnungen zuzulassen. Zudem macht es Sinn, die Massnahmen bald wieder zu überprüfen.

Am kommenden Freitag, 30. Oktober 2020, trifft sich der Regierungsrat zur nächsten Lagebeurteilung mit den Verantwortlichen des Sonderstabs Coronavirus.

 

Quelle: Standeskanzlei Uri
Titelbild: Uwe Mueller – shutterstock.com

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