Cham ZG: Ladung verhindert Sicht – Anzeige

Im Feierabendverkehr ist ein Autofahrer gestoppt worden, dessen Ladung die Sicht durch das Beifahrerfenster verhinderte.

Er musste die transportierten Karosserieteile umladen und wird sich bei der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.

Am Mittwochabend (28. Oktober 2020), kurz nach 16:30 Uhr, kontrollieren Einsatzkräfte der Zuger Polizei auf der Sinserstrasse in Cham einen Autofahrer. Dabei stellten sie auf dem Beifahrersitz eine sichtbehindernde Ladung in Form von Karosserieteilen fest. Diese ragten oben nahe an das Fahrzeugdach, vorne bis an die Windschutzscheibe und zur Seite an die Mittelkonsole. Durch die Ladung war die Sicht aus dem rechten Seitenfenster sowie auf den rechten Seitenspiegel verdeckt.

Bevor der 24-jährige Lenker die Fahrt fortsetzen durfte, musste er für die Karosserieteile ein geeignetes Transportmittel organisieren. Zudem wird er zur Anzeige gebracht und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.



 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei

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