Kanton Aargau begrüsst die neuen Corona-Massnahmen des Bundesrats

Der Kanton Aargau begrüsst die vom Bundesrat gestern Mittwoch bekanntgegebenen neuen, verschärften Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Sie werden im Kanton Aargau konsequent umgesetzt. Im Schulbereich werden ergänzende Massnahmen ergriffen.

Die seit einigen Wochen stark ansteigenden Infektionszahlen erfordern gezielte und risikobasierte Massnahmen in gewissen Lebens- und Arbeitsbereichen, um einen allgemeinen, flächendeckenden „Lockdown“ vermeiden zu können.

Der Bundesrat hat für heute Donnerstag eine erweiterte Maskenpflicht in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben, in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann, eingeführt. Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II und am Arbeitsplatz (wenn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen nicht eingehalten werden kann) gilt eine Maskenpflicht.

Weiter hat der Bundesrat den Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen verboten und weitere Einschränkungen für Restaurants und Bars (Begrenzung Grösse einer Gästegruppe auf vier Personen pro Tisch und Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr) sowie für öffentliche und private Veranstaltungen (maximal 10 Personen an privaten Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis und höchstens 50 Personen an übrigen Veranstaltungen) erlassen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen dürfen nicht mehr stattfinden. Ab Montag, 2. November 2020, tritt das Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen in Kraft.

Der Kanton Aargau begrüsst diese zur Eindämmung der Epidemie nötigen Schritte. Sie sind einschneidend, treffen aber Lebens- und Arbeitsbereiche, in denen viele Ansteckungen aufgetreten sind.

„Der Kanton Aargau verfolgt bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vor allem zwei Ziele“, erläutert Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), „eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, verhindern und einen erneuten, flächendeckenden ‚Lockdown‘ vermeiden.“ Beides habe man bisher erreichen können, stellt der Gesundheitsdirektor fest: „Damit es so bleibt, braucht es jetzt auch im Kanton Aargau die konsequente Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Vorgaben und Empfehlungen.“

Der Kanton Aargau hatte zusätzliche Massnahmen mit dem Ziel der Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) eingeführt. Das DGS beschränkte die Anzahl gleichzeitig anwesender Personen in Bar- und Clubbetrieben auf 50 Personen und erweiterte die Maskenpflicht auf sitzende Personen. Weiter mussten die Veranstalter von privaten Anlässen auch bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben. An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II hatte das BKS noch vor dem Bundesratsentscheid eine erweiterte Maskentragpflicht für Erwachsene in Schulgebäuden angewiesen.

Lage Kanton Aargau

Die Fallenzahlen und Hospitalisierungen verdoppeln sich aktuell innert einer Woche und die Todesfälle alle zwei Wochen. Aktuell liegen die Fallzahlen im Kanton Aargau bei über 450 pro Tag. Geht die Entwicklung in diesem Tempo weiter, drohen Kapazitätsengpässe im Gesundheitswesen.

Das Contact Tracing Center (Conti) im Kanton Aargau konnte dank einer personellen Aufstockung und des Einsatzes von Zivilschützenden seine Kapazitäten deutlich ausbauen. Dennoch übersteigt das aktuelle Fallwachstum das Kapazitätswachstum. Aus räumlichen und logistischen, aber auch aus zeitlichen Gründen sind dem Ausbau des Contact Tracing Centers zudem Grenzen gesetzt. Um Informationslücken zu schliessen, werden infizierte Personen bei der Mitteilung des Testergebnisses von den behandelnden Ärzten zusätzlich über Isolations- und Quarantänemassnahmen informiert. Im weiteren Verlauf werden die erkrankten Personen vom Contact Tracing Center kontaktiert.

Der Kantonsärztliche Dienst arbeitet weiter an prozessualen Anpassungen, um das Dienstleistungsangebot des Conti an die aktuelle Situation anzupassen. Neu steht Personen mit positivem Testergebnis ein Webformular zur Meldung der Kontaktpersonen zur Verfügung. Auf diesem Weg sollen Isolations- und Quarantäneverfügungen den betroffenen Personen schneller und effizienter zugestellt werden können. Das Formular ist unter www.ag.ch/corona-meldung abrufbar.

Vorgaben für Spitäler und Heime

Um die Versorgung der an Covid-19 erkrankten Personen sicherzustellen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Spitäler bei der Bewältigung des Patientenaufkommens zu unterstützen, hat das Departement Gesundheit und Soziales am 26. Oktober 2020 für alle im Kanton Aargau tätigen Spitäler und Kliniken Vorgaben erlassen.

Diese enthalten unter anderem Vorgaben zur Verteilung der Covid-19-Patienten unter den Spitälern. Die Akutspitäler mit Intensivstationen wurden angehalten, nur so viele Operationssäle für medizinisch nicht dringend angezeigten Operationen zu betreiben, dass sie bei steigenden Fallzahlen innerhalb von 48 Stunden zusätzliche Kapazitäten zur Versorgung von intensivpflichtigen Covid-19-Patienten zur Verfügung haben. Weiter werden die Spitäler mit Intensivstationen und Intermediate-Care-Betten verpflichtet, im Bedarfsfall die Kapazitäten maximal zu steigern.

Spitäler und Kliniken sowie Alters- und Pflegeheime müssen mit einem adäquaten Schutzkonzept jederzeit sicherstellen, dass besonders gefährdete Personen konsequent geschützt und die Hygiene- und Schutzmassnahmen strikte eingehalten werden. Ergänzend wird derzeit die Notwendigkeit von weitergehenden Vorschriften zum Besuchsrecht geprüft.

Maskenpflicht für Erwachsene und Jugendliche ab der Oberstufe (Sekundarstufe I)

Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) erlässt in Absprache mit dem kantonsärztlichen Dienst ab dem 30. Oktober 2020 neue Weisungen für die Aargauer Real-, Sekundar- und Bezirksschulen (Oberstufe der obligatorischen Volksschule) und die Mittel- und Berufsfachschulen (Sekundarstufe II): Sie geben für alle Personen, die in den Schulgebäuden und auf dem Schulareal verkehren, eine umfassende Maskentragpflicht vor. Wie dem Schulpersonal werden die Masken auch den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe von der Schule zur Verfügung gestellt. Zudem ist es den Schulen untersagt, Klassen- und Schullager durchzuführen. Damit setzt der Kanton Aargau die allgemeine Maskenpflicht für Jugendliche über 12 Jahren im öffentlichen Raum auch im Schulbereich konsequent um, wie dies in diversen Kantonen in den letzten Tagen bereits erfolgt ist. Gemäss Bildungsdirektor Alex Hürzeler dienen die zusätzlichen Massnahmen insbesondere auch dazu, die Anzahl infizierter und sich in Quarantäne befindender Personen möglichst tief zu halten und damit einen ordentlichen Schulbetrieb sicherstellen zu können.

Zusammenführung der kantonalen Allgemeinverfügungen

Die im Aargau bestehenden Allgemeinverfügungen sind in Anbetracht der neuen Bundesmassnahmen überprüft worden. Weiterhin gilt die Ausweispflicht bei der Kontaktdatenerhebung in Bar- und Clubbetrieben. Die neuen Bundesvorgaben mit Maskenpflicht, sitzender Konsumation und höchstens vier Personen pro Tisch sind derzeit ausreichend, weshalb die bestehende kantonale Beschränkung auf 50 gleichzeitig anwesende Gäste sowie die über Bundesrecht hinausgehende Maskenpflicht in Bars und Clubs formell aufgehoben wird. Die maximale Sektorengrösse von 100 Personen bei Veranstaltungen ist ebenfalls überholt und wird aufgehoben. Schliesslich wird die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung bei privaten Veranstaltungen mit höchstens 15 Personen aufgehoben.

Federführung im Krisenmanagement liegt bei Gesundheitsdirektor und Kantonsärztin

Seit der Aufhebung der kantonalen Notlage am 19. Juni 2020 erfolgt das Coronavirus-Krisenmanagement federführend durch den gemäss Epidemiengesetz und kantonalem Vollzugsrecht zuständigen Kantonsärztlichen Dienst (KAD) beziehungsweise das Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Kantonsärztin Yvonne Hummel trifft die zur Epidemiebekämpfung notwendigen Anordnungen in Absprache mit dem Gesundheitsdirektor.

Bei Massnahmen und Anordnungen, die andere Verwaltungsbereiche betreffen, zum Beispiel Schulen, Verkehr oder Wirtschaft, werden die sachzuständigen Departemente durch den Gesundheitsdirektor in die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse einbezogen.

Koordinations- und Steuerungsausschuss (KoStA)

Der Regierungsrat hat für das Schnittstellenmanagement bei der Krisenbewältigung einen Koordinations- und Steuerungsausschuss (KoStA) eingesetzt. Dieser ist aus Landammann Markus Dieth, Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati und Staatsschreiberin Vincenza Trivigno zusammengesetzt. Miteinbezogen sind auch der Kantonsärztliche Dienst, der Kommunikationsdienst des Regierungsrats sowie bei Bedarf Vertretungen der sachzuständigen Departemente.

Für das operative Krisenmanagement hat das Gesundheitsdepartement einen Corona-Stab DGS gebildet, der sich schwerpunktmässig mit Massnahmen in der Epidemiebekämpfung, der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und Verhaltensempfehlungen befasst. Die übrigen Departemente bleiben für die in ihre Zuständigkeit fallenden Themen verantwortlich.

Appell und Dank im Namen des Regierungsrates

„Unserem Kanton stehen in den nächsten Wochen und Monaten erneut herausfordernde und schwierige Zeiten bevor“, erklärt Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, „der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die vom Bundesrat und vom DGS und BKS beschlossenen Massnahmen für Bevölkerung, Wirtschaft, Schulen sowie zahlreiche weitere Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens einschneidende Auswirkungen haben werden.“

Der Gesundheitsdirektor appelliert im Namen des Regierungsrats an die Bevölkerung, alle Massnahmen und Empfehlungen strikte einzuhalten: „Diese können ihre Wirkung nur entfalten, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner sie einhalten und die Schutzkonzepte in Wirtschaft, Gewerbe und Institutionen konsequent umgesetzt werden.“ Insbesondere ist es wichtig, die sozialen Kontakte und die Mobilität einzuschränken, so dass die Anzahl Übertragungen gesenkt wird.

Regierungsrat Jean-Pierre Gallati dankt im Namen des Regierungsrats der Aargauer Bevölkerung für die im bisherigen Verlauf der Coronavirus-Krise gezeigte Ruhe, Besonnenheit und Solidarität: „Ein spezieller Dank gilt auch allen, die im Gesundheitswesen, im Schulwesen sowie in unzähligen anderen Bereichen in den letzten Monaten mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz dazu beigetragen haben, die Folgen der Coronavirus-Pandemie im Kanton Aargau zu bewältigen.“

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung (Bundesamt für Gesundheit)

Umfassende Informationen zum neuen Coronavirus (Covid-19) sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus

Unter anderem die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:

• Abstand halten
• Händehygiene
• Homeoffice
• mehrmals täglich lüften
• Maskenpflicht einhalten

Weiter empfiehlt der Kanton Aargau dringend, auf private Anlässe und Reisen zu verzichten und die sozialen Kontakte zu reduzieren.

Corona-Informationen Bund (Telefon-Hotlines)

Das BAG hat Telefon-Hotlines für Fragen zum Coronavirus eingerichtet:

Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00, täglich 6 bis 23 Uhr

Infoline für einreisende Personen (Quarantänepflicht für Einreisende in die Schweiz: Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko): +41 58 464 44 88, täglich 6 bis 23 Uhr

Das Informationsbedürfnis ist aktuell sehr gross, es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Corona-Informationen Aargau

Informationen zum Coronavirus (Covid-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus zu finden.

Für Fragen betreffend Coronavirus erreichen Sie uns telefonisch unter der Nummer: +41 62 835 51 10, Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr.

Für Fragen rund um das Coronavirus, die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine Mailadresse eingerichtet: coronavirus@ag.ch

WICHTIG: Aufgrund der teilweise hohen Zahl von Anfragen, kann die Beantwortung von Mailanfragen beziehungsweise Entgegenahme von Telefonanfragen länger dauern. Wir bitten Sie um Geduld und Verständnis.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: yui – shutterstock.com

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