Kanton ZH: Anklage gegen ehemalige Verantwortliche der früheren Aduno Holding AG und der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Verwaltungsrats-Präsidenten der Aduno und ehemaligen CEO der Raiffeisen sowie gegen einen ehemaligen Verwaltungsrat der Aduno mit Anklage an das Bezirksgericht Zürich abgeschlossen.
Den beiden Hauptbeschuldigten wird gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und passive Bestechung zum Nachteil der Aduno und der Raiffeisen vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte des Kantons Zürich führte seit dem 19. Dezember 2017 in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und zu Beginn auch mit der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Strafuntersuchung gegen (1) den ehemaligen Verwaltungsrats-Präsidenten der Aduno und im Jahr 2015 zurückgetretenen CEO der Raiffeisen sowie gegen (2) einen ehemaligen Verwaltungsrat der Aduno, der in den Jahren 2006 bis 2011 zusätzlich als deren CEO tätig war.
Gegenstand der Ermittlungen waren ferner die Tatbeiträge von sieben weiteren Personen aus dem beruflichen Umfeld der beiden Hauptbeschuldigten. Am 26. Oktober 2020 hat die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen diese neun Personen mit Anklage an das Bezirksgericht Zürich und mit zwei Strafbefehlen abgeschlossen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Gemäss der Anklageschrift sollen die beiden Hauptbeschuldigten bei den Akquisitionen der Commtrain Card Solutions AG, der Genève Crédit & Leasing SA und der EuroKaution AG durch die Aduno sowie bei der Akquisition der Investnet AG und der beabsichtigten Akquisition einer weiteren Gesellschaft durch die Raiffeisen nicht gebührende Vorteile gefordert und zu einem erheblichen Teil auch erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den bei- den Hauptbeschuldigten in der Anklage deshalb gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und passive Bestechung vor. Darüber hinaus legt sie den beiden Hauptbeschuldigten unberechtigte Spesenbezüge bei der Aduno bzw. der Raiffeisen zur Last, was zusätzlich zum Vorwurf der Veruntreuung führt.
Die Anklage richtet sich gegen fünf weitere Personen. Gegen die verbleibenden zwei Personen hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle erlassen. Diese sieben Personen sollen die beiden Hauptbeschuldigten bei den Vorkommnissen, welche Gegenstand der Anklage bilden, unterstützt sowie teilweise aktiv bestochen haben.
Mit der Anklageerhebung geht die Verfahrens- und Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht über. Deshalb wird die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Auskünfte zum Gegenstand der Anklage erteilen.
Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
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