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Rapperswil SG: Kundin mit doppelter Lungenembolie zweimal nicht bedient

Sowohl eine Papeterie als auch eine Bäckerei wiesen eine Rapperswiler Kundin weg, die aufgrund einer doppelten Lungenembolien keine Maske tragen darf.

So geschehen in Rapperswil: Einmal in einer Papeterie, einmal in einem Café mit Theke. In beiden Läden wurde eine Kundin nicht bedient, weil sie keine Maske trug.

Das konnte auch ihr Hinweis auf das ärztliche Attest nicht verhindern. Wutentbrannt schrieb die Rapperswilerin, die nach zwei Lungenembolien keine Maske tragen darf, je eine Mail mit dem ärztlichen Attest im Anhang an die beiden Geschäfte.

Anbei das Mail der Rapperswilerin Suna Lommen:

„Ihr Personal hat mich aufgrund Ihrer Anweisungen aus dem Laden komplementiert, obwohl ich nur etwas Dringendes bei Ihnen abholen musste, das schon bezahlt war, respektive bei Ihnen kaufen wollte.

Dass Sie aufgrund Ihrer Angst nicht einmal mehr ein ärztliches Attest akzeptieren, ist für mich nicht mehr tragbar. Ich bin 2004 an einer doppelten Lungenembolie mit nur gerade 40 Jahren fast erstickt, also fast gestorben. Niemand wusste, ob ich die Nacht überleben würde. Damals hatte ich drei Kinder im Schulalter zuhause. Seitdem leide ich unter akuten Asthmaanfällen. Ich weiss, was es heisst, keine Luft mehr zu kommen. Ich war auf der Intensivstation mit Sauerstoff. 2006 folgte die Zweite.

Sie können sich vorstellen, dass Sie mich das letzte Mal in Ihrem Laden gesehen haben. Das wird Ihnen noch nicht weh tun, wird Sie auch nicht interessieren. Doch was mir gestern bei Ihnen widerfahren ist, wird nicht bei mir bleiben. Das garantiere ich Ihnen.

Wenn Sie nicht einmal mehr ein ärztliches Attest akzeptieren, dann sind wir und sie sehr weit gekommen. Ich hoffe einfach, dass Sie gesund bleiben und immer genügend Sauerstoff in Ihren Lungen haben ohne Corona!“

Das Zeugnis wurde am 17. Juli 2020 ausgestellt:

Ärztliches Attest

Die Papeterie hat inzwischen bereits zurückgeschrieben:

„Für Ihren Besuch in unserem schönen Fachgeschäft danke ich Ihnen bestens und freue mich, dass Sie seit Jahren treue Kundin unserer Papeterie sind. Ich bedauere den gestrigen Vorfall sehr und bin traurig, dass Sie das Verhalten unserer Mitarbeiterinnen nicht akzeptieren können und uns leider nicht mehr besuchen möchten.

Die aktuelle Pandemie stellt alle Menschen vor grosse Herausforderungen und Anpassungen, welche nicht gewünscht und auch teilweise schwer durchzusetzen sind. Als Unternehmen ist es unsere Pflicht die Arbeitgeber zu schützen und alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese auch eingehalten werden. Der folgende Absatz soll Ihnen aufzeigen, was wir zu tun haben:

Ein Arbeitgeber ist nach Art. 6 des Arbeitsgesetz verpflichtet, die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen und beim Personal sicherzustellen, dass die Maskentragpflicht eingehalten wird. Der Arbeitgeber hat für das Personal Hygienemasken zur Verfügung zu stellen. Gegenüber Kunden ist es sein Recht, diese nicht ohne Hygienemaske ins Geschäft zu lassen, so dass die Angestellten keinem Infektionsrisiko durch Covid-19 ausgesetzt werden, dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde ein ärztliches Attest vorweisen kann oder nicht. Verstösse gegen das Arbeitsgesetz können von den zuständigen Behörden sanktioniert werden.

Für unsere Verkaufsteam in den verschiedenen Filialen ist es aus diesem Grunde sehr schwierig, korrekt für das Gesetz und im Sinne der Kunden zu agieren. Dadurch entsteht ein laufender Interessenkonflikt zwischen Kunden und Sicherheit der Mitarbeiter.

Wir werden Ihren Fall aber beim nächsten Teammeeting gerne aufnehmen und nach Lösungen suchen. Wie diese aussehen könnte, weiss ich aber momentan nicht, da die Vorschriften infolge Corona Krise laufend ändern.

Ihnen wünsche ich nun alles Gute, werde Ihnen als Entschuldigung einen Gutschein im Wert von Fr. 50.00 in den nächsten Tagen zukommen lassen und hoffe, dass Sie unser Vorgehen verstehen, und wir Sie bald wieder bei uns begrüssen können.“

Versöhnliche Geste akzeptiert

Eine versöhnliche Geste, die Suna Lommen zu schätzen weiss. Das Feedback der Bäckerei ist noch ausstehend.

 

Quelle: Linth24/Suna Lommen, Rapperswil
Titelbild: Symbolbild © Iakov Filimonov – shutterstock.com (Bäckerei); Onajourney – shutterstock.com (Papeterie)

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