Kanton Basel-Stadt: Vorsicht vor falschen Polizisten!

700 uniformierte Bedienstete arbeiten für die Baseler Polizei. Dazu kommen weitere 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um verschiedene Tätigkeiten im Innenbetrieb kümmern.

In den letzten Tagen gingen rund 50 Meldungen beim Notruf der Kantonspolizei, Tel. 117, von Personen ein, weil sie von einer „Kriminalpolizistin“, einem „Polizeibeamten“, einem „Kommissar“ bzw. von der „Staatsanwaltschaft“ aufgefordert worden waren, ihnen, aus Gründen der Sicherheit, Geld und Wertsachen auszuhändigen.

Die Betroffenen reagierten sofort und verständigten die Kantonspolizei, sodass kein Geld bzw. andere Wertsachen übergeben wurden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es in einigen Fällen, die der Polizei noch unbekannt sind, nicht beim Versuch blieb, sondern dass den falschen Beamten erneut grössere Geldbeträge ausgehändigt wurden.

Allgemeines Vorgehen der Täter

Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer1 eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren.

Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auch auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem
„Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen.

Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen, oder weil ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und bei Nichtbezahlung der Busse verhaftet werde.

1 „Call ID-Spoofing“: Es handelt sich dabei um einen „Diebstahl“ einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.

Hinweise der Staatsanwaltschaft

• Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr aufgrund der aktuellen Corona-Notlage Geld übergibt
• Die Polizei fordert allgemein nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
• Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen
• Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigt
• Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.
• Die Polizei verlangt kein Geld, damit man nicht verhaftet wird.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft

• Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen
• Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
• Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
• Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
• Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf
• Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
• Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
• Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
• Gewähren Sie keinen Unbekannten (Fremd-) Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone
• Sollte sich jemand als Polizist oder Kriminalbeamtin ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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