Mit Hilfe Dritter über die Grenze: Geldstrafe nach wiederholter illegaler Einreise
Rosenheim. Die Bundespolizei hat am Dienstag (8. Dezember) zwischen Kufstein und Rosenheim rund zehn illegale Einreiseversuche festgestellt. Mehrere Migranten nutzten für ihren beabsichtigten Grenzübertritt die Hilfe Dritter. Auch ein Pakistaner, der sich von einem Landsmann helfen ließ, wollte sich illegal in Deutschland aufhalten.
Weil er zum wiederholten Mal im Rahmen der Grenzkontrollen gefasst wurde, kassierte er bereits am Tag nach seinem unerlaubten Einreiseversuch eine gerichtlich festgelegte Geldstrafe.
Die Bundespolizisten kontrollierten den pakistanischen Staatsangehörigen in einem Regionalzug kurz vor Rosenheim. Gültige Einreisepapiere konnte der 47-Jährige nicht vorzeigen. Eine genauere Überprüfung der von ihm angegebenen Personalien ergab, dass er in der Vergangenheit schon einige illegale Einreiseversuche unternommen hatte. Aufgrund der klaren Sachlage beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft beim Rosenheimer Amtsgericht, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Dem wurde stattgegeben und so ist der pakistanische Staatsangehörige nur einen Tag nach seiner Festnahme zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt worden. Anschließend musste er das Land sogleich wieder verlassen. Sein in Baden-Württemberg gemeldeter Begleiter wird beschuldigt, die Zugfahrt organisiert und den gemeinsamen Fahrschein besorgt zu haben. Der 58-Jährige wird sich voraussichtlich schon bald wegen seiner „Unterstützungsleistung“ verantworten müssen.
In der Kontrollstelle auf der Inntalautobahn stoppten die Beamten einen in Italien zugelassenen Pkw. Der Beifahrer, ein 20-jähriger Libyer, reiste ohne Dokumente. Am Steuer saß ein rumänischer Staatsangehöriger, der nun der Beihilfe zum unerlaubten Einreiseversuch beschuldigt wird. Mit diesem Tatvorwurf sah sich auch ein Italiener konfrontiert. Der 31 Jahre alte Mann wollte eine 26-jährige Argentinierin mit seinem Wagen zwischen Kufstein und Kiefersfelden über die Grenze bringen. Ihr Visum war jedoch abgelaufen. Ebenfalls ohne gültige Aufenthaltserlaubnis war eine Irakerin unterwegs. Die 42-Jährige, die im Auto einer Deutschen mitfuhr, wurde ebenfalls in der Grenzkontrollstelle auf der A93 gestoppt.
Die vorläufig festgenommenen Fahrzeugführer erhielten für ihre „Beförderungsdienste“ von der Bundespolizei in Rosenheim jeweils eine Strafanzeige. Ihre Mitfahrer hatten abgesehen von der in der Bundesrepublik registrierten Argentinierin, die an das zuständige Ausländeramt weitergeleitet wurde, das Land wieder zu verlassen. Sie wurden zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Rosenheim