Alkohol am Steuer - Vorsicht ist auch an kleineren Feiern geboten

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 34 Menschen an den Folgen alkoholbedingter Verkehrsunfälle. Schon kleine Mengen Alkohol können sich auf die Fahrfähigkeit auswirken. Die neueste BFU-Bevölkerungsbefragung zeigt aber: Jede vierte befragte Person fährt zumindest ab und zu nach zwei oder mehr Gläsern konsumierten Alkohols.

Auch in diesem Jahr ohne grosse Feiern gilt für die Festtage im kleinen Kreis: Wer trinkt, fährt nicht.

Alkohol ist im Strassenverkehr ein unpassender Begleiter. Jährlich sterben in der Schweiz 34 Menschen nach alkoholbedingten Unfällen – weitere 430 verletzen sich dabei schwer. Schon in kleinen Mengen konsumiert, verdoppelt Alkohol das Risiko eines tödlichen Unfalls. Dennoch gibt jede vierte Person in der aktuellen BFU-Bevölkerungsbefragung an, sich zumindest ab und zu auch noch dann ans Steuer zu setzen, nachdem sie zwei oder mehr Gläser Alkohol konsumiert hat.

Deutlich mehr Männer als Frauen geben ein solches Verhalten an. Wie die Befragung weiter zeigt, antworten die Männer auch häufiger, sie seien noch nach drei Gläsern oder mehr in der Lage, sicher zu fahren. Insgesamt ist dieser Anteil gegenüber der Befragung von 2018 zurückgegangen. 25 % der Befragten fühlen sich bereits nach einem Glas nicht mehr in der Lage, sicher zu fahren; 2018 waren es 20 %. Fakt ist: Bereits ein Glas Alkohol wirkt sich auf die Fahrfähigkeit aus. Die Reaktion wird langsamer, der Anhalteweg somit länger. Sehvermögen und Konzentration nehmen ab, gleichzeitig nehmen Müdigkeit und Risikobereitschaft zu.

Auch für Feiern im kleinen Rahmen gilt: Wer trinkt, fährt nicht.

In diesem Jahr werden aufgrund der Corona-Pandemie keine grossen Weihnachts- und Silvesterfeiern stattfinden. Der Grundsatz der BFU-Kampagne und der Polizei gilt jedoch auch für die kleine Runde im Freundeskreis und für die Familienfeier: Wer trinkt, fährt nicht.

So kommt man sicher nach Hause

· Für Neulenkende gilt beim Alkohol die gesetzliche Nulltoleranz. Auch mit mehr Fahrerfahrung bewährt sich der Grundsatz: Wer trinkt, fährt nicht.

· Als Alternative zum eigenen Auto öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nutzen.

· Keinen Alkohol trinken, wenn man Medikamente einnimmt.

· An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithalten. Alkoholisierte Personen bei sich übernachten lassen oder ein Taxi organisieren.

 

Quelle: BfU
Bildquelle: BfU

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