Coronavirus: Der Bundesrat verschärft die Massnahmen nicht
Der Bundesrat hat eine detaillierte Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation vorgenommen. Diese bleibt aufgrund des hohen Ansteckungsniveaus und des Auftretens von zwei neuen Virusvarianten in der Schweiz besorgniserregend.
Der Bundesrat ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die am 18. Dezember 2020 getroffenen Massnahmen, d.h. die Schliessung der Restaurations-, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe angemessen sind und nicht verschärft werden müssen.
Gemäss Entscheid vom 18. Dezember 2020 wurde der Bundesrat am 30. Dezember 2020 schriftlich über eine allenfalls erforderliche Verschärfung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus informiert. Nach einer detaillierten Analyse der epidemiologischen Situation ist er zum Schluss gekommen, dass die für eine solche Verschärfung festgelegten Kriterien nicht erfüllt sind. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die aktuellen Massnahmen beizubehalten. Er verfolgt die Situation weiterhin aufmerksam und wird am 6. Januar 2021 die Lage neu beurteilen.
Der Reproduktionswert des Virus ist aktuell unter 1 (0,86 am 18.12.2020). Dieser Rückgang sowie die geringe Zahl der neu gemeldeten Fälle in den letzten Tagen sind jedoch mit grosser Vorsicht zu betrachten. Sie lassen sich zu einem beträchtlichen Teil durch den Rückgang der durchgeführten Tests während der Feiertage sowie die Verzögerung bei den Meldungen der neuen Fälle, Hospitalisationen und Todesfälle erklären.
Neue Varianten des Coronavirus
Nach dem Auftreten neuer Varianten des Coronavirus in Grossbritannien und in Südafrika hat der Bundesrat am 21. Dezember 2020 Massnahmen ergriffen, um deren Verbreitung in der Schweiz möglichst zu verhindern oder zu verlangsamen. Bisher wurden dank der intensivierten Sequenzierung der positiven Tests sieben mit dieser neuen Variante infizierte Personen identifiziert.
Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sind die neuen Varianten des Coronavirus deutlich ansteckender als die bisher bekannte Form. Hingegen gibt es keine wissenschaftliche Bestätigung, dass sie schwerere Erkrankungen hervorrufen oder die bisher entwickelten Impfstoffe gegen Covid-19 nicht wirken würden.
Der Bundesrat hält fest, dass die am 18. Dezember 2020 ergriffenen Massnahmen daher umso wichtiger sind, um die Zahl der neuen Fälle zu begrenzen und die Verbreitung dieser neuen Varianten zu verlangsamen. Im Übrigen blieben die Hygiene- und Verhaltensregeln unverzichtbar für den Schutz gegen das Virus und die Bekämpfung der Epidemie.
Weiter gilt es auch, die Zahl der Tests zu erhöhen und das Contact Tracing zu verstärken. Das Bundesamt für Gesundheit, die Kantone und die wissenschaftliche Task Force arbeiten eng zusammen, um die Empfehlungen entsprechend den neusten Entwicklungen anzupassen. Sollten sich diese neuen Varianten weiter ausbreiten, sind weitere Massnahmen nicht auszuschliessen.
Quelle: Der Bundesrat
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