Neue Veloregeln: Schritte in die richtige Richtung
Am 1. Januar sind zahlreiche neue Verkehrsregeln in Kraft getreten. Für die Velofahrenden zum Beispiel das Rechtsabbiegen bei Rot und das Fahren auf dem Trottoir für Kinder bis 12 Jahre.
„Wir bewegen uns in die richtige Richtung.“, sagt Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz. „Weitere Verbesserungen sind jedoch nötig, um punkto Attraktivität zu den Vorzeigeländern in Europa aufschliessen zu können.“
Pro Velo Schweiz begrüsst die Verbesserungen, die die neuen Verkehrsregeln für das Velo bringen. Die wichtigste Neuerung ist wohl das Rechtsabbiegen bei Rot. Dort, wo die neue Signaltafel hängt, wird das Rotlicht für rechts abbiegende Velos zum „Kein Vortritt“. Pro Velo fordert die Städte und Kantone auf, von der neuen Möglichkeit umgehend Gebrauch zu machen. Das Rechtsabbiegen bei Rot erhöht den Fahrfluss des Velos und vermindert Konflikte mit dem Autoverkehr an Kreuzungen.
Mehr Sicherheit bringt auch das Recht für Kinder bis 12 Jahre, auf dem Trottoir zu fahren, wo Radwege und Radstreifen fehlen. „Das ist klar eine Notmassnahme dort, wo die Sicherheit der jungen Velofahrerinnen und Velofahrer auf der Strasse nicht gewährleistet ist“, sagt Jürg Buri, Geschäftsleiter von Pro Velo Schweiz. „Es ist ein klares Zeichen an die Gemeinden und Kantone, die Strassen velofreundlicher und sicherer zu gestalten, gerade auch für Kinder.“
Um das grosse Potential des Veloverkehrs weiter ausschöpfen zu können, sind aus Sicht von Pro Velo jedoch weitere Anpassungen des Verkehrsrechts nötig. Beispiele sind ein gesetzlicher Mindestabstand beim Überholen von Velos, ein Überholverbot von Velos in Kreiseln und Erleichterungen beim Kinder- und Warentransport mit Lastenvelos. „In unseren Städten sind im besten Fall 20 % der Menschen mit dem Velo unterwegs, in nordischen Ländern sind es bis zu 50 %. Das wollen und können wir auch“, ist Matthias Aebischer überzeugt.
Quelle: Pro Velo Schweiz
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