Kanton Bern: „Falsche Polizistin“ des Betrugs angeklagt

Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat gegen eine Frau Anklage erhoben, die im März 2020 im Zusammenhang mit dem Betrugsphänomen „falsche Polizisten“ verhaftet worden war. Ihr werden gewerbsmässiger Betrug sowie Geldwäscherei vorgeworfen.

Die Verhandlung vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht ist für den 12. Februar 2021 angesetzt.

Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat gegen eine Frau Anklage erhoben, die von der Kantonspolizei Bern am 2. März 2020 im Zusammenhang mit dem Betrugsphänomen der „falschen Polizisten“ angehalten worden war.

Die Frau hatte versucht, von einem Opfer hinterlegtes Bargeld abzuholen und war anlässlich einer gezielten Polizeiaktion angehalten und in der Folge durch die Staatsanwaltschaft verhaftet worden. Die 39-jährige Frau befindet sich seither in Haft.

Gestützt auf die Ergebnisse der in Nachgang zur Verhaftung getätigten Ermittlungen werden der Beschuldigten eine Beteiligung an insgesamt 17 Betrügen sowie 4 Betrugsversuchen von „falschen Polizisten“ im Zeitraum zwischen November 2019 und März 2020 angelastet.

Die Frau soll dabei die Rolle der Abholerin innegehabt haben, d.h. sie soll die Beute abgeholt haben, nachdem andere Mittäter, die sich zuvor am Telefon als Polizistinnen oder Polizisten oder aber als Staatsanwalt ausgegeben hatten, die Opfer dazu gebracht hatten, Geld und Wertsachen an einem bestimmten Ort zu hinterlegen.

Die mutmasslich von Callcentern in der Türkei aus anrufenden und (schweizer-)deutschsprechenden „falschen Polizisten“, welche in einigen Fällen mit bis zu vier zusammenagierenden Anrufern einen massiven psychischen und zeitlichen Druck aufbauten, überzeugten ihre Opfer mittels einer raffiniert aufeinander abgestimmten Lügengeschichte davon, dass deren Vermögenswerte zuhause oder auf der Bank in Gefahr seien und sie diese zur sicheren Verwahrung für die angebliche Polizei bereitstellen sollten. Insgesamt wird der Beschuldigten vorgeworfen in den 17 erfolgreichen Taten in den Kantonen Bern, Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen und Zürich über 225’000 Franken abgeholt und einen Teil der Beute im Anschluss an ihre Mittäter weiter übergeben oder überwiesen zu haben.

Der Beschuldigten wird mehrfacher gewerbsmässiger Betrug sowie mehrfache Geldwäscherei zur Last gelegt. Die Verhandlung vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht (Dreierbesetzung) ist für den 12. Februar 2021 angesetzt.

 

Quelle: Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte und Kantonspolizei Bern
Titelbild: Good luck images – shutterstock.com

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