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Villeneuve VD: Poserversammlung von Polizei aufgelöst – mehrere Anzeigen

Am Samstag, den 30. Januar 2021, fand nachmittags in Villeneuve, in einem Industriegebiet, ein wildes Treffen von teilweise modifizierten Fahrzeugen statt.

Etwa 30 Fahrer versammelten sich, begingen verschiedene Verstösse gegen die Straßenverkehrsordnung und missachteten dabei die Anweisungen von Covid-19.

Am Nachmittag des Samstags, 30. Januar 2021, beendete die Waadtländer Gendarmerie eine wilde Ansammlung von teilweise modifizierten Fahrzeugen. Rund dreissig Fahrer, meist aus dem Kanton Waadt, aber auch aus dem Wallis, Genf und Freiburg, hatten sich in einem Industriegebiet in Villeneuve versammelt. Alle Anwesenden wurden identifiziert und die Fahrzeuge wurden überprüft. Die Polizei stellte mehrere Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung fest, u. a. den absichtlichen Verlust der Kontrolle, und bemerkte, dass mehrere Fahrzeuge unberechtigt verändert worden waren. Ausserdem hielten sich die Teilnehmer nicht an die Anweisungen in Bezug auf Covid-19. Für diese Verkehrsverstösse und solche, die im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz stehen, wird eine Strafanzeige bei der Präfektur gestellt.

Wer gegen bestimmte Verkehrsvorschriften verstossen hat, muss sein Fahrzeug zur Begutachtung bei den zuständigen Kfz-Abteilungen vorführen. Ausserdem können sie mit einem Bussgeld und möglicherweise mit dem Entzug der Fahrerlaubnis belegt werden. Wir erinnern daran, dass die Richtlinien in Bezug auf Covid-19 derzeit öffentliche oder private Veranstaltungen auf 5 Personen begrenzen. Gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der Staatsanwälte kann gegen den Veranstalter einer privaten Veranstaltung von mehr als 5 Personen eine Busse von CHF 500 und für die Organisation einer Veranstaltung von mehr als 50 Personen eine Busse von CHF 2’000 verhängt werden. Ab dem 1. Februar 2021 können Bussgelder zwischen CHF 50 und CHF 200 gegen die Organisatoren oder Teilnehmer einer verbotenen Veranstaltung oder gegen Personen, die an bestimmten Orten keine Gesichtsmaske tragen, verhängt werden.

Dieser Eingriff erforderte den Einsatz mehrerer Patrouillen der Gendarmerie Vaudoise.

 

Quelle: Kantonspolizei Waadt
Titelbild: Kantonspolizei Waadt

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