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Schwerer Anlagebetrug – Präventionstipps der Polizei

Bezirk Melk. Ein 35-Jähriger aus dem Bezirk Melk wurde, nachdem er im Oktober/November des Jahres 2020 auf einer Website nach einer Werbeanzeige seine Kontaktdaten angegeben hatte, von bislang unbekannten Tätern telefonisch kontaktiert.

Diese dürften sich unter den Alias-Namen „Lorenz“, „Bergmann“ und „Fischer“ als Broker eines britischen Unternehmens ausgegeben haben und den 35-Jährigen zu Investitionen in diverse Finanzgeschäfte bewegt haben.

Zum einen überwies das Opfer Geld für die Investitionen mittels Banküberweisungen auf ein irisches Konto, zum anderen wurden Beträge auf sogenannte Bitcoinwallets übertragen. Als er sich im Februar 2021 einen Teil der vermeintlichen Finanzgeschäfte auszahlen lassen wollte und kein Geld erhalten habe, schöpfte er den Verdacht Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Er erstattete Anzeige beim Landeskriminalamt Niederösterreich, woraufhin die Kolleginnen und Kollegen des Ermittlungsbereichs Wirtschaftskriminalität die Ermittlungen aufnahmen. Die Schadenshöhe beläuft sich auf einen hohen sechsstelligen Eurobetrag.

Das Landeskriminalamt Niederösterreich warnt ausdrücklich vor dem sogenannten „Cyber Trading Fraud“ bzw. Veranlagungen bei Online-Brokern ohne Lizenz und ohne überprüfbare Standorte. Die Anzeigen gleichgelagerter Fälle häufen sich in den letzten Wochen, wobei die Websites und Bankkonten der unbekannten Täter ständig wechseln.

Zu dem in diesem Fall verwendeten Firmennamen erging eine Investorenwarnung durch die Finanzmarktaufsicht:

Empfehlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich Ermittlungsbereich Wirtschaftskriminalität:

  • Zum Schutz der Anleger veröffentlicht die österreichische Finanzmarktaufsicht Warnmeldungen vor Unternehmen, die in Österreich bereits unerlaubt am Finanzmarkt tätig geworden sind – www.fma.gv.at/category/news/investorenwarnung
  • Die IOSCO (International Organization of Securities Commissions), bei der auch die österreichische FMA Mitglied ist, betreibt ein Portal mit Links zu den offiziellen Warnmitteilungen von all ihren Mitgliedsländern.
  • Alphabetisch geordnete Links zu den weltweiten offiziellen Warnmitteilungen von Finanzmarktaufsichten gibt es auch unter www.gmlitigationassistance.com/de/weltweite-warnungen-b.shtml
  • Anlegern wird empfohlen, sich die Webseite ihres „Brokers“ genau anzusehen und zu überprüfen, ob dieser eine gültige Konzession für sein Angebot hat, was im Impressum steht und ob es die Gesellschaft am angegebenen Sitz überhaupt gibt.

Ein seriöses Brokerhaus sollte auf einen eingeschriebenen Brief an die angegebene Adresse antworten.

  • Keinesfalls nicht persönlich bekannten Anrufern einen Fernzugriff auf den eigenen Computer gewähren.
  • Kreditkartenzahlungen und auch Banküberweisungen sind je nachdem mehrere Wochen rückrufbar – Kontaktaufnahme mit der Hausbank.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Präventionstipps des Bundeskriminalamtes

 

Quelle: LPD Niederösterreich
Titelbild: Ivan Kruk – shutterstock.com

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