Kanton Schaffhausen: Polizei warnt vor Immobilienbetrügern
Am Freitag (05.02.2021) hat ein Mann im Kanton Schaffhausen einen Betrugsversuch mit einem Wohnungsinserat in der Stadt Schaffhausen aufgedeckt.
Die Täterschaft bzw. vermeintlichen Wohnungsverkäufer forderten für die Besichtigung einer Wohnung eine Sicherheitsleistung. Die Schaffhauser Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche.
Auf einer bekannten Online-Immobilienplattform entdeckte am Freitag (05.02.2021) ein Mann im Kanton Schaffhausen ein Verkaufsangebot, in dem eine moderne 4.5-Zimmerwohnung in der Stadt Schaffhausen für nur 280’000.- Franken zum Verkauf angeboten wurde. Die Fotos der zum Verkauf angebotenen Wohnung, zeigten einen hohen Ausbaustandard.
In der Folge meldete sich der interessierte Mann auf das Inserat des scheinbaren „Schnäppchens“ und erhielt kurze Zeit später per Emailnachricht eine Antwort der vermeintlichen Eigentümerin aus dem Ausland. Die Frau gab an, ins Ausland gezogen zu sein und den Verkauf der Wohnung über eine Agentur abwickeln zu wollen. Aufgrund zahlreicher Interessenten forderte sie für eine allfällige Wohnungsbesichtigung eine Sicherheitsleistung in der Höhe von mehreren tausend Franken, die der Mann auf ein ausländisches Konto einzahlen soll. Dem Interessenten kamen sehr schnell Zweifel über die dubiose Art und Weise der Kaufabwicklung. Er brach den Kontakt ab und verständigte die Schaffhauser Polizei, die ihn über diese bekannte Betrugsmasche aufklärte.
Was Sie tun können, wenn Sie ein vermeintliches Immobilien-Betrugs-Inserat entdecken:
• Ihnen kommt eine Wohnungsanzeige verdächtig vor? Das Wichtigste: Überweisen Sie nie Geld und geben Sie keine persönlichen Daten an.
• Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen bzw. zu stoppen.
• Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Sie auf Grund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen leisten. Wenn Sie als Wohnungssuchender auf eine betrügerische Anzeige hereingefallen sind und Sie Ihre Daten bereits an die Betrüger weitergegeben haben, erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei.
Quelle: Schaffhauser Polizei
Titelbild: Pavel Kukol – shutterstock.com