Cham ZG: Lieferwagenlenker entzieht sich Polizeikontrolle und verunfallt
Ein Lieferwagenlenker entfernte sich während einer Polizeikontrolle von der Kontrollstelle und verunfallte wenig später. Verletzt wurde niemand. Der Lenker war allerdings nicht fahrfähig und hatte keine Fahrberechtigung.
In der Nacht auf Dienstag (16. Februar 2021) hat die Zuger Polizei auf der Autobahn A4 in Cham eine Personen- und Fahrzeugkontrolle durchgeführt.
Um 22:45 Uhr wurde ein Lieferwagen angehalten, weil dieser über keine gültige Autobahnvignette verfügte. Während der Kontrolle beschleunigte der Fahrer plötzlich und entfernte sich von der Kontrollstelle. Die Patrouille folgte dem Lieferwagen. Wenig später konnten die Einsatzkräfte den Lieferwagen auf der Autobahnüberführung, die zur A14 führt, wieder sichten. Dieser hatte in der Zwischenzeit das Licht ausgeschaltet. Als sie die Überführung passierten, stellten sie auf dem Pannenstreifen ein Auto fest, das vom Lieferwagen beim Überholen seitlich touchiert worden war.
Der Lieferwagen befand sich inzwischen in der Ausfahrt Zug/Steinhausen. In einer Rechtskurve verlor der Lenker die Herrschaft über das Fahrzeug. Dieses überschlug sich einmal und kam auf den Räder stehend im Wiesland zum Stillstand. Der 26-jährige Lenker als auch sein 27- jährige Beifahrer, die beim Unfall unverletzt blieben, wurden vorübergehend festgenommen.
Beim Lenker, einem italienischen Staatsangehörigen, stellten die Einsatzkräfte Alkohol- symptome fest. Zudem fiel ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv auf Kokain aus. Im Weiteren verfügt der 26-Jährige über keine gültige Fahrberechtigung.
Während der Unfallaufnahme, kurz vor 03:00 Uhr, missachtete ein Autolenker die polizeiliche Signalisation und fuhr in den abgesperrten Bereich, wobei er auch noch eine Sicherheitslinie überfahren hatte. Der fehlbare Lenker konnte in der Ausfahrt durch die Polizei angehalten werden. Beim 59-Jährigen wurden ebenfalls Alkoholsymptome festgestellt. Weiter gab er an, am Vorabend Kokain konsumiert zu haben.
Der Pikett-Staatsanwalt hat bei beiden fehlbaren Lenkern eine Blut- und Urinprobe im Spital angeordnet. Sie müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei