23-Jähriger von Alkoholisierten rassistisch beleidigt und mit aufgehetzten Hunden in Angst versetzt
München. Zwei Männer im Alter von 28 und 38 Jahren und eine 28-jährige Frau beleidigten in alkoholisiertem Zustand am Freitagmorgen (26. Februar) am S-Bahnhaltepunkt Fasanerie einen dunkelhäutigen 23-Jährigen rassistisch und verängstigten ihn durch das Aufhetzen ihrer Hunde.
Die drei konnten durch die Polizei gestellt werden.
Drei betrunkene Deutsche bepöbelten und beleidigten am S-Bahnhaltepunkt Fasanerie gegen 5 Uhr mehrere Fahrgäste. Als sie am Bahnsteig auf einen dunkelhäutigen 23-Jährigen aus Sierra Leone aufmerksam wurden, begannen sie diesen rassistisch zu beleidigen. Die drei führten drei Hunde mit, die sich während des Geschehens dem 23-Jährigen zuwandten. Als die drei Aggressoren erkannten, dass der von ihnen Beleidigte, sichtlich Angst vor den Hunden hatte, hetzten sie die Tiere mit den Worten „Fass“ auf den Verängstigten. Erst als die Leinen gespannt waren, stoppten die lautstark bellenden Hunde vor dem Afrikaner. Dieser drehte sich weg und entzog sich damit der Gefahr weiterer Attacken. Die Hunde, allesamt Mischlingsarten, hatten den 23-Jährigen nicht berührt und daher auch nicht verletzt.
Der Vorfall konnte in der S-Bahn durch eine Beamtin der Landespolizei in zivil wahrgenommen werden. Die drei stiegen in der Fasanerie in eine stadteinwärts fahrende S1 und konnten am Ostbahnhof durch Beamte der Landes- und Bundesgestellt werden.
Während die 28-Jährige aus Bremerhaven eine freiwillige Atemalkoholkontrolle verweigerte waren ihre Begleiter (ein 38-Jähriger aus Perlach) mit 2,02 Promille bzw. (ein 28-jähriger, gebürtiger) mit 2,8 Promille alkoholisiert.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die drei Personen, die alle bereits mit diversen Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten waren, auf freien Fuß gesetzt. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährlichen Körperverletzung und wegen Beleidigung. Aufgrund des Vorfalles wird zudem die Eignung als Hundehalter hinterfragt und von den zuständigen Behörden geprüft werden. Gegenstand der Ermittlungen ist zudem, ob ein politisch motivierter Hintergrund besteht.
Quelle: Bundespolizeiinspektion München
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion München