A5 bei Yverdon VD: 209 km/h auf Autobahn
Am Dienstag, den 9. März 2021, gegen 11.30 Uhr, wurde ein PKW auf der Autobahn A5 zwischen Yverdon und Neuchâtel mit 209 km/h statt der erlaubten 120 km/h vor dem Abzug gemessen.
Der Fahrer wurde an seinem Wohnort im Kanton Neuenburg verhaftet. Er gab den Sachverhalt zu und wurde zur CGM in Yverdon zur Anhörung gebracht.
Am Dienstag, den 9. März 2021, gegen 11.30 Uhr, wurde bei einer Radarkontrolle auf der Autobahn A5 in Höhe Grandson in Richtung Neuchâtel festgestellt, dass ein PKW mit einer Geschwindigkeit von 209 km/h (204km/h nach Abzug) statt der an dieser Stelle erlaubten 120 km/h unterwegs war. Die Kontrolle wurde ohne Fangstange durchgeführt. Der Fahrer, ein 42-jähriger Portugiese, wurde kurz darauf von der Kantonspolizei Neuenburg festgenommen. Anschliessend wurde er zur Anhörung im Beisein eines vom Gericht bestellten Anwalts in das Mobile Gendarmeriezentrum in Yverdon gebracht. Er wurde dann zur Staatsanwaltschaft in Yverdon gebracht. Am Ende der Anhörung wurde er entlassen. Der Führerausweis wurde ihm entzogen.
Mit einer Geschwindigkeit von 84 km/h über der zulässigen Grenze stellt dieser Verstoss ein Fahrvergehen nach den Bestimmungen von Via Sicura dar, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind.
Zur Erinnerung: Nach den Bestimmungen von Via Sicura ist Rasen bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Straftat:
– um mindestens 40 km/h auf den auf 20 und 30 km/h begrenzten Abschnitten
– um mindestens 50 km/h auf den auf 50 km/h begrenzten Abschnitten
– mindestens 60 km/h auf Abschnitten, die auf 80 km/h begrenzt sind
– mindestens 80 km/h auf Abschnitten, auf denen das Limit auf mehr als 80 km/h festgelegt ist.
Die Strafe für das Raserdelikt ist eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren. Zusätzlich zu dieser Strafe kann der Führerschein für mindestens zwei Jahre entzogen und das verwendete Fahrzeug vom Gericht beschlagnahmt werden.
Quelle: Kantonspolizei Waadt
Titelbild: Symbolbild / Marcus-Rimmi / shutterstock