Polizei kontrolliert Handynutzung & Sicherheitsgurt - 31 Verstöße
Mainz. Weil sie ein Handy benutzten oder nicht angeschnallt waren, erwartet 31 Personen jetzt ein Bußgeld.
§ 23 der Straßenverkehrsordnung besagt, wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient … nur benutzen, wenn …. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird….!
Diese Vorschrift soll Ablenkung im Straßenverkehr und damit Verkehrsunfälle verhindern. Ein Verstoß wird mit 100,- EUR Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Am Mittwoch kontrollierte die Polizei Mainz den stadtauswärts fahrenden Verkehr in der Wormser Straße. Bei der Beobachtung fielen 37 Fahrzeugführer auf, wovon 21 ein Handy nutzten und 10 nicht angeschnallt waren. Von den Fahrzeugführern konnten 14 ihren Führerschein nicht vorweisen. Dies führte zu Überprüfungen im Verkehrszentralregister, ob möglicherweise Fahrerlaubnissperren wegen früherer Vergehen vorliegen. Ein Fahrzeugführer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, musste eine Blutprobe abgeben und sein Fahrzeug stehen lassen. Eine Fahrzeugführerin verstieß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, weil ihr fester und ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt, sie jedoch mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs war. Die Kontrollen werden fortgeführt.
Quelle: Polizeipräsidium Mainz
Bildquelle: Polizeipräsidium Mainz