Yverdon VD: Polizei fängt Gabelstapler mit betrunkene Fahrer ab
Am Freitag, den 5. März 2021, hat eine gemeinsame Streife von Polizei und Gendarmerie bei einer Verkehrskontrolle einen Fahrer unter Alkoholeinfluss am Steuer eines gestohlenen Gabelstaplers, ohne Nummernschilder und ohne ausreichende Beleuchtung abgefangen.
Außerdem besass er keinen Führerschein.
Am Freitag, den 5. März 2021, um 20.50 Uhr, führte eine gemischte Patrouille, bestehend aus einem Beamten der Polizei Nord-Waadt (PNV) und einem Gendarmen, eine Verkehrskontrolle in Yverdon durch, bei der ein Verkehrsteilnehmer abgefangen wurde. Er fuhr einen Gegengewichtsgabelstapler, den er zuvor von einer Firma gestohlen hatte. Der Gabelstapler hatte eine für den Strassenverkehr ungeeignete Beleuchtung, war nicht zugelassen und der Fahrer stand deutlich unter Alkoholeinfluss. Der Fahrer wurde auf das Gelände des VNP gebracht, wo ein Blutalkoholtest durchgeführt wurde. Der gemessene Wert betrug 0,66 mg/l (1,32 °/oo). Außerdem verfügte der Fahrer, ein 54-jähriger Schweizer, der in der Region lebt, nicht über die erforderliche Qualifikation zum Führen dieser Art von Fahrzeug und war nicht im Besitz eines Führerscheins. Er wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.
Zur Erinnerung: Personen, die einen Gabelstapler fahren, müssen einen Lehrgang absolviert haben, der mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Ausserdem muss der Fahrer, um auf öffentlichen Strassen fahren zu dürfen, einen Führerschein der Klasse F (Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, ausgenommen Motorräder) oder G für landwirtschaftliche Betriebe besitzen. Gabelstapler müssen ein grünes Schild für landwirtschaftliche Fahrten, ein blaues Schild für industrielle Fahrten und eine Genehmigung für den innerbetrieblichen Verkehr haben.
Quelle: Kantonspolizei Waadt
Titelbild: SevenMaps / shutterstock