Axt-Angriff durch einen Deutschen (42) - keine Hinweise auf fremdenfeindliches Motiv
Marburg. Die Staatsanwaltschaft Marburg führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 42 Jahre alten polizeibekannten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wegen des Verdachts des versuchten Mordes. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte soll sich am Montag, 15.03.2021, gegen 11 Uhr zu einem Mehrparteienhaus im Damaschkeweg in Marburg begeben und dort unter Verwendung einer Axt gewaltsam in das Haus eingedrungen sein.
Im Flur des Hauses soll er sodann einem 61 Jahre alten Mann mit der Axt schwerwiegende, lebensgefährliche Kopfverletzungen zugefügt haben. Im Anschluss soll der Beschuldigte die Tür zur Wohnung einer 25-jährigen Frau und eines 29-jährigen Mannes aufgebrochen und in der Wohnung in Tötungsabsicht mit der Axt in Richtung des jungen Mannes geschlagen haben. Dieser konnte den Schlag jedoch abwehren und dem Beschuldigten die Axt entwenden. Der Beschuldigte flüchtete vom Tatort.
Im Rahmen der im Anschluss sofort eingeleiteten Fahndung wurde zunächst ein 39 Jahre alter Mann durch die Polizei kontrolliert. Im Zuge der Kontrolle soll es zu Widerstandshandlungen des Mannes gekommen sein. Sowohl der Mann als auch mehrere Polizeibeamten erlitten hierbei Verletzungen. Der 39-Jährige steht jedoch in keinem Zusammenhang mit der Tat im Damaschkeweg.
Kurze Zeit später konnte der 42-jährige Beschuldigte widerstandslos vorläufig festgenommen werden. Er wurde am Dienstag, 16.03.2021, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Marburg vorgeführt. Diese erließ den von der Staatsanwaltschaft Marburg beantragten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes in zwei Fällen.
Der 61-jährige deutsche Staatsangehörige wurde zur Behandlung in das Universitätsklinikum Marburg verbracht und befindet sich in intensivmedizinischer Behandlung. Der 29 Jahre alte gebürtige Palästinenser erlitt leichte Verletzungen, die 25 Jahre alte jordanische Staatsangehörige wurde nicht verletzt.
Die Ermittlungen, insbesondere zur Tatmotivation, dauern noch an. Es bestehen jedoch keinerlei Hinweise auf ein fremdenfeindliches Motiv bzw. eine rechtsradikale Gesinnung bei dem Beschuldigten. Ebenso gibt es keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte bzw. Mittäter.
Quelle: Staatsanwaltschaft Marburg und Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf
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