20-jähriger fordert anderen PW zum Rennen auf - das war ein Zivilfahrzeug der Polizei

Essen. Ausgesprochen „blöd“ verlief am gestrigen Abend der Geburtstag eines 20-jährigen Esseners, der sich an dem Tag selbst mit einem angemieteten Audi RS 3 beschenkt hatte.

Gegen 21:00 Uhr fuhr der türkische Staatsangehörige auf die Rotlicht zeigende Kreuzung der Thyssen-Krupp-Allee / Altendorfer Straße zu, an der bereits ein PKW wartete.

Das Geburtstagskind fuhr neben den PKW, schaute provozierend hinüber und ließ den hochmotorisierten Motor mehrfach laut aufheulen. Als die Ampel auf Grün umsprang, beschleunigte er den Sportwagen mit durchdrehenden Reifen. Beim Abbiegevorgang brach das Heck des Fahrzeugs aus und der junge Fahrer beschleunigte bis zur größtmöglichen Geschwindigkeit. „Blöd“ war dabei, dass der vermeintliche Kontrahent ein Zivilfahrzeug der Essener Polizei war, der natürlich sofort die Verfolgung des Rasers aufnahm. Nach einer kurzen Strecke musste der Audifahrer an einer weiteren Ampel anhalten. Als die auf Grün umsprang, beschleunigte er in gleicher Art und Weise, obwohl sich bereits in etwa 200 Meter Entfernung ein Rückstau auf der Straße gebildet hatte. Nach einer starken Beschleunigung vollzog er eine Vollbremsung, um nicht auf die stehenden Fahrzeuge aufzufahren. Noch bevor der Raser von der Polizei angehalten werden konnte, beschleunigte er auf über 100 km/h und fuhr weiter in Richtung Rüttenscheid. Auf der Holsterhauser Straße konnte der Audi schließlich angehalten werden. Dort stellte sich heraus, dass der 21-jährige den in der Schweiz zugelassenen Sportwagen für seine Geburtstagsspritztour angemietet hatte. Bei einer Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen kam heraus, dass der PKW wegen Unterschlagung ausgeschrieben war. Offenbar wurde das Auto nicht vertragsgemäß zurückgegeben. In seiner ersten Anhörung gab der Raser an, dass die anderen Autofahrer ihn provoziert hätten und er „mithalten“ wollte. Sein Führerschein wurde ebenso sichergestellt wie der Sportwagen, dessen Technik nun zum Zwecke der Beweisführung ausgelesen wird. Im Fahrzeug des Geburtstagskindes befand sich auf dem Beifahrersitz ein 19-jähriger Deutscher, dem die polizeilichen Maßnahmen wie ein Deja-vu vorkamen. Vor kurzer Zeit hatte man auch seinen Führerschein und sein Auto sichergestellt. Der Vorwurf: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fortbewegen als Kfz-Führer zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit!

 

Quelle: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Artikelbild: Symbolbild © RikoBest – shutterstock.com

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