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Nach OVG-Urteil: NRW setzt Corona-Auflagen für Einzelhandel wieder in Kraft

Die NRW-Landesregierung hat die vom Oberverwaltungsgericht Münster aufgehobenen Corona-Beschränkungen im Einzelhandel mit einer Überarbeitung der Corona-Verordnung wieder in Kraft gesetzt.

Für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte bedeutet die Neuregelung schärfere Auflagen, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte.

In einer Mitteilung heißt es: Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

 

Quelle: rp-online.de
Titelbild: Ksanawo – shutterstock.com

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