Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz

Das Postulat 19.4113 Aebischer „Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz“ verlangt, dass der Bundesrat die Bestimmungen zur Höhe der Strafen sowie zur Strafbarkeit der Führerinnen und Führer von Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeugen unter Einbezug der relevanten Stakeholder evaluiert.

Gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation soll er Rechtsanpassungen vorschlagen, damit die Führerinnen und Führer von Blaulichtorganisationen bei der Verletzung von Strassenverkehrsregeln im Notfalleinsatz künftig stärker von Straferleichterungen oder sogar Strafbefreiung profitieren können.

Zur Evaluation der rechtlichen Situation hat das Bundesamt für Strassen ASTRA durch den Strafrechtsexperten Prof. Dr. Wolfgang Wohlers ein Gutachten erstellen lassen. Dieses hält fest, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen genügten, damit verhältnismässige Verkehrsregelverletzungen von Führerinnen und Führern von Dienstfahrzeugen im Notfalleinsatz nicht bestraft würden und auch kein Führerausweisentzug erfolge.

Begingen diese Fahrzeuglenkenden unverhältnismässige Verkehrsregelverletzungen, könne die Strafbehörde die Strafe mildern und die Administrativbehörde diesfalls die Mindestdauer des Führerausweisentzugs unterschreiten. Die Gerichte hielten sich bei der Sanktionierung von unverhältnismässigen Verkehrsdelikten, die auf dringlichen Dienstfahrten begangen wurden, stets im unteren Bereich des Strafrahmens. Von der Möglichkeit einer Unterschreitung der Mindeststrafe beim «Rasertatbestand» hätten sie hingegen soweit ersichtlich keinen Gebrauch gemacht. Der Gutachter erblickt daher einen gewissen Handlungsbedarf in Bezug auf diesen Tatbestand.

Hier geht es zum vollständigen Bericht.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Kapo St.Gallen

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