Siebter periodischer Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen

Die Delegation des „Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ (CPT) hat am Donnerstag ihren siebten Besuch in der Schweiz abgeschlossen.

Während des elftägigen Aufenthalts besuchte die Delegation verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs in den Kantonen, Genf, Waadt, Aargau, Solothurn, Bern und Zürich.

Der Europäische Anti-Folter-Ausschuss besuchte in der Zeit vom 22. März bis zum 1. April 2021 in seinem siebten periodischen Besuch in der Schweiz verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs. Die Delegation inspizierte unter anderen das Gefängnis Champ-Dollon und die geschlossene Anstalt Curabilis in Genf, verschiedene Einrichtungen der Kantonspolizei Genf, das Gefängnis Bois-Mermet in Lausanne, die Klinik für Forensische Psychiatrie in Königsfelden AG, die Justizvollzugsanstalt Solothurn, die Justizvollzugsanstalt Thorberg BE und das Massnahmenzentrum Uitikon ZH. Die von Experten und Dolmetschern begleitete Delegation besuchte Personen, denen auf Grund einer behördlichen Verfügung die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen Freiheitsentzüge aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen, zivil- und verwaltungsrechtlichen sowie militärstrafrechtlichen Gründen.

Der Europäische Anti-Folter-Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besichtigten Einrichtungen und Orten angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein. Er stützt sich dabei auf das „Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“.

Der Europäische Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und ist ein Konventionsorgan des Europarates in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996, 2001, (2003 ad hoc Besuch, zusätzlich zu den periodischen Besuchen), 2007, 2011 und 2015 besucht. Im Rahmen dieser Besuche sind die Mitglieder des Ausschusses ermächtigt, mit den Betroffenen Gespräche ohne Zeugen zu führen.

 

Quelle: Bundesamt für Justiz
Artikelbild: Symbolbild © CryptoSkylark – shutterstock.com

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