Stans NW: Rotlicht-Missachtung bleibt für Velofahrer in Ausnahmefällen ohne Folgen
Seit dem 01. Januar 2021 ist es für Velo- und Mofafahrern erlaubt, unter besonderen Umständen trotz Rotlicht rechts abzubiegen. Im Kanton NW wurde diese Regelung auf der Buochserstrasse im Gebiet Rieden teilweise umgesetzt. Mögliche weitere Standorte werden geprüft.
Das Signal „Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet“ (Sig-Nr. 5.18) darf von den Behörden nur dann neben dem roten Licht angebracht werden, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Der entsprechende Fahrstreifen muss in der Regel einen Radstreifen aufweisen sowie mit einer gelben Haltelinie markiert sein, die sich nach dem für den übrigen Fahrzeugverkehr geltenden weissen Haltebalken befindet. Falls ein separater Fahrstreifen zum Rechtsabbiegen besteht und dieser eine ausreichende Breite aufweist, kann das Signal auch ohne vorhandenen Radstreifen angebracht werden.
Ist neben dem roten Licht das Signal „Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet“ angebracht, so dürfen Radfahrer und Motorfahrradfahrer bei Rot nach rechts abbiegen. Aber Achtung! Das ist nicht automatisch mit freier Fahrt verbunden. Die Kombination aus rotem Licht und der Signal-tafel 5.18 bedeutet für die zum Rechtsabbiegen Berechtigten „Kein Vortritt“. Konkret hat man auf die aus der Gegenrichtung abbiegenden Fahrzeuge und auf allfällige Fussgänger auf dem angrenzenden Streifen zu achten.
Nebst dieser neuen Regelung gilt es für die Zweiradfahrer weiterhin, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und sich nur mit einem betriebssicheren und vorschriftsgemässen Fahrzeug auf die Strasse zu begeben. Besonders mit den wärmeren Temperaturen und der coronabedingten Situation zieht es immer mehr Velofahrer ins Freie. Weil diese zusammen mit den Fussgängern nach wie vor zu den schwächsten Verkehrsteilnehmenden gehören, ist das Unfallrisiko bei jedem Fehlverhalten latent vorhanden. Deshalb gilt es umso mehr sich rücksichtsvoll im Strassenverkehr zu bewegen, auf das Fehlverhalten anderer vorbereitet zu sein und seine Grenzen zu kennen. Wir wünschen allen eine unfallfreie und sichere Fahrt!
Zum Bild: Dieser Radfahrer verhält sich korrekt, da neben dem Rotlicht das Signal „Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet“ angebracht ist.
Quelle: Kantonspolizei Nidwalden
Bildquelle: Kantonspolizei Nidwalden