Kanton TI: Anklage gegen Polizeiinspektor fallengelassen
Das Kantonspolizeikommando hat mit Genugtuung das Urteil zur Kenntnis genommen, mit dem das Strafgericht (CRP) das Auflassungsurteil gegen einen seiner Agenten bestätigt hat.
Der Hauptinspektor war insbesondere im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen angeblicher Finanzstraftaten gegen einen 54-jährigen Treuhänder angezeigt worden.
Wie schon im Juni 2020, als eine Abbruchverfügung erlassen worden war, sind die in den verschiedenen gerichtlichen Foren vorgebrachten Einwände des Treuhänders, der insbesondere die Arbeit des Beauftragten in Frage stellte, nun wieder fallen gelassen worden. Das Gericht, bestehend aus den Richtern Mauro Mini (Vorsitzender), Raffaele Guffi und Giovan Maria Tattarletti, bestätigte, dass die Handlungen des Hauptkommissars nicht die Straftatbestände der Beihilfe, des Amtsmissbrauchs und der Verletzung des Amtsgeheimnisses erfüllen. Insbesondere wurde festgestellt, dass es keine Anhaltspunkte für eine Schuld des Beschwerdeführers gab und dass der Beamte im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hatte, ohne diese zu überschreiten. Mit diesen Feststellungen ist das Strafverfahren nun beendet, da gegen das Urteil des Strafsenats keine Berufung eingelegt wurde.
Quelle: Kantonspolizei Tessin
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