Schnellere Verfahren bei Ausweisentzügen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 beschlossen, das Verfahren nach einer Abnahme des Führerausweises durch die Polizei zu beschleunigen. Zudem sollen Berufsfahrerinnen und -fahrer künftig trotz eines Entzugs Fahrten zur Berufsausübung machen dürfen.
Damit gibt er die Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motionen 17.4317 „Fairere Verfahren im Strassenverkehr“ und 17.3520 „Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!“ in die Vernehmlassung. Diese beginnt am 21. April 2021 und dauert bis zum 11. August 2021.
Mit dem Vorschlag zur Umsetzung der Motion 17.4317 Caroni „Fairere Verfahren im Strassenverkehr“ soll das Verfahren bei der polizeilichen Abnahme des Führerausweises beschleunigt werden. Gleichzeitig sollen Inhaberinnen und Inhaber von Führerausweisen mehr Rechte beim vorsorglichen Führerausweisentzug erhalten.
Schnellere und transparentere Verfahren beim Führerausweisentzug
Nimmt die Polizei den Führerausweis ab, muss die Entzugsbehörde neu innert 10 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Führerausweis vorsorglich entziehen will. Kann sie dies nicht, weil beispielsweise die Drogenanalyse einer Blutprobe noch aussteht, muss sie den Ausweis wieder aushändigen. Erst wenn die Behörde dann genügend ernsthafte Zweifel an der Fahreignung der betroffenen Person hat, kann sie den Ausweis vorsorglich wieder entziehen.
Hat die kantonale Behörde den Führerausweis vorsorglich entzogen, muss sie den Entzug auf Antrag der betroffenen Person alle drei Monate neu beurteilen.
Meldet eine Person, dass sie an der Fahreignung einer anderen Person zweifelt, behandelt die Behörde diese Meldung auf Wunsch hin vertraulich. Künftig muss die meldende Person dafür ein schutzwürdiges Interesse nachweisen.
Keine doppelte Bestrafung von Berufsfahrerinnen und -fahrer bei leichten Widerhandlungen
Die kantonale Behörde soll Berufsfahrerinnen und -fahrern künftig Fahrten zur Berufsausübung während eines Ausweisentzugs erlauben können. Dies bei Entzügen wegen einer leichten Widerhandlung, sofern der Ausweis in den vorangegangenen fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen war. Den betroffenen Personen droht neben dem Entzug des Führerausweises oft auch noch der Verlust des Arbeitsplatzes. Dieses Risiko soll gemindert werden, damit alle Betroffenen eine vergleichbare Auswirkung eines Führerausweisentzugs verspüren. Damit soll die Motion 17.3520 Graf-Litscher „Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!“ umgesetzt werden.
Zur Umsetzung dieser Änderungen sollen die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) angepasst werden. Die Vernehmlassung beginnt am 21.04.2021 und dauert bis zum 11.08.2021.
Quelle: ASTRA
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