Bussy-Chardonney VD: Motorrad mit 73 km/h zu viel geblitzt

Am Freitag, den 23. April 2021, wurde ein Motorrad, das von Bussy-Chardonney in Richtung Lavigny fuhr, mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h statt der erlaubten 80 km/h am Kontrollpunkt kontrolliert.

Der Führerschein wurde eingezogen und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Kantonspolizei erinnert die Verkehrsteilnehmer daran, dass unangepasste Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit Verletzten ist.

Am Freitag, den 23. April 2021, um 17.45 Uhr, wurde bei einer Radarkontrolle in der Gemeinde Bussy-Chardonney der Fahrer eines Motorrads ertappt, der mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h in Richtung Lavigny fuhr, auf einer Strecke, die auf 80 km/h begrenzt ist. Nach Abzug von 7 km/h betrug die Höchstgeschwindigkeit 66 km/h und stellte einen Via Sicura-Fall dar. Da diese Kontrolle ohne einen Abfangposten durchgeführt wurde, wurde der Fahrer des Motorrads, ein 45-jähriger französischer Staatsangehöriger, der in der Region lebt, in seiner Wohnung festgenommen. Er wurde für das weitere Verfahren auf die Polizeistation Bursins gebracht. Er gab die Tat zu und ihm wurde der Führerschein entzogen. Ein Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingeleitet.

Die Waadtländer Polizei möchte die Öffentlichkeit daran erinnern, dass unangepasste Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für Unfälle ist, die jedes Jahr Opfer fordern. Um Unfälle und die Gefährdung anderer zu vermeiden, werden die Fahrer gebeten, die Höchstgeschwindigkeitsgrenzen einzuhalten und ihre Geschwindigkeit den Strassenverhältnissen anzupassen.

Nach den Bestimmungen von Via Sicura, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind, ist es eine Straftat, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde :

  • um mindestens 40 km/h auf den auf 20 und 30 km/h begrenzten Abschnitten;
  • um mindestens 50 km/h auf Abschnitten, die auf 50 km/h begrenzt sind;
  • um mindestens 60 km/h auf Abschnitten, die auf 80 km/h begrenzt sind;
  • mindestens 80 km/h auf Abschnitten, auf denen das Limit auf mehr als 80 km/h festgelegt ist.

Der Straftatbestand der Raserei wird mit einer Freiheitsstrafe von ein bis vier Jahren, einem Führerscheinentzug von mindestens zwei Jahren sowie der Beschlagnahme des Fahrzeugs, die von der erkennenden Behörde ausgesprochen werden kann, geahndet.

 

Quelle: Kantonspolizei Waadt
Titelbild: Symbolbild / Lumen-Photos / shutterstock

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