Kanton LU: Polizeigesetz soll moderne Fahndungstechnologien ermöglichen
Die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung ist in einigen Kantonen und beim Grenzwachtkorps bereits heute möglich. Ebenso wenden diverse Korps Lage- und Analysesysteme an, um Serientäter zu ermitteln.
Im Kanton Luzern fehlt bislang die gesetzliche Grundlage, diese Technologien anzuwenden. Der Regierungsrat gibt daher eine Änderung des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung, um moderne Fahndungs- und Ermittlungssysteme auch bei der Luzerner Polizei einsetzen zu können.
Die Polizeikorps mehrerer Kantone sowie das Grenzwachtkorps setzen die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) ein, um gestohlene Fahrzeuge oder gesuchte Straftäterinnen oder Straftäter zu ermitteln. Das System scannt mit hochauflösenden Kameras die Kennzeichen von vorbeifahrenden Fahrzeugen und ermittelt deren Halterinnen oder Halter. Handelt es sich dabei um gestohlene Fahrzeuge oder gesuchte Personen, kann die Polizei die gesuchten Fahrzeuge stoppen oder die zur Fahndung ausgeschriebenen Personen festnehmen. Die Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei schafft die gesetzliche Grundlage, um die AFV wie auch den Zugriff auf die Kameras des Bundesamtes für Strassen zum selben Zweck zu ermöglichen.
Der vorgeschlagene Gesetzestext basiert weitgehend auf einem Mustergesetzestext der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Im Unterschied zum Mustergesetzestext der KKJPD wird darauf verzichtet, auch die Verhinderung oder Prävention von Straftaten als Zweck der AFV aufzuführen. Das System soll auch nicht dazu eingesetzt werden, Übertretungen – auch nicht solche des Strassenverkehrsrechts – zu verfolgen.
Serienkriminalität effektiver bekämpfen
Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten wird von einer relativ kleinen Gruppe von Serientätern begangen. Mit Lage- und Analysesystemen kann diese Serienkriminalität wesentlich effizienter bekämpft werden, als mit der heutigen kriminaltechnischen Kleinarbeit. Das System erkennt Muster von begangenen Delikten und kann so feststellen, welche Delikte mutmasslich von der gleichen Täterschaft begangen wurden und wo in der nahen Zukunft weitere ähnliche Straftaten begangen werden könnten.
Das sind wichtige Erkenntnisse für die Aufklärung und die Prävention von Straftaten. Bereits heute betreiben die Westschweizer Kantone und der Kanton Tessin die Informationsplattform zur Analyse serieller Delikte „Picar“. Der Fokus dieses Analysetools liegt auf seriellen Vermögensdelikten, insbesondere Einbruch-, Laden- und Trickdiebstahl, sowie auf Gewalt- und der Sexualdelikten. Durch das zentrale Erfassen und Analysieren von Fällen können Serien und Tendenzen schnell, systematisch und zentralisiert erkannt werden. Ihre volle Wirkung entwickelt diese zentrale Analysedatenbank erst im interkantonalen Einsatz. Für den Einsatz von „Picar“ respektive der Plattform für serielle Cyberkriminalität „Picsel“ fehlen aktuell die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Luzern.
Notrufe jederzeit sicherstellen
Bei Ausfall oder Überlastung der Einsatzleitzentrale (ELZ) der Luzerner Polizei besteht das Risiko, dass Notrufe nicht mehr fristgerecht bewältigt werden können. Heute arbeitet die Luzerner Polizei mit der Kantonspolizei Aargau zusammen, um in solchen Fällen die Einsatzkräfte trotzdem situationsgerecht einsetzen zu können. Aufgrund der unterschiedlichen Leitsysteme können die jeweiligen ELZ nur beschränkt die Daten des Partnerkantons einsehen.
Mittelfristig sollen sämtliche wichtigen Aufgaben der ELZ durch eine Ersatz-ELZ erfüllt werden können. Im Vordergrund steht das Projekt „Vision 2025“ der Zentralschweizer Polizeikorps, welches einen vollständigen Zugriff auf die benötigten Einsatz- und Fahndungsdaten der Partnerkorps ermöglichen und somit das Ausfallrisiko erheblich reduzieren würde.
Auf den Achsen Gotthard und Brünig soll je eine gemeinsame ELZ erstellt werden, welche im Bedarfsfall auch die Notrufe aus den anderen Kantonen entgegennimmt und die Einsatzkräfte koordiniert. Die ELZ für die Brünig-Achse fasst die Führung der Korps der Kantone Luzern sowie Ob- und Nidwalden zusammen. Sie soll ins Sicherheitszentrum Rothenburg integriert werden. Die Änderung des Polizeigesetzes schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Polizeikorps gegenseitig mittels Abrufverfahrens auf die Daten des jeweiligen Polizeikorps zugreifen können.
Daneben wird noch weiterer Handlungsbedarf im Gesetz über die Luzerner Polizei aufgearbeitet, wie beispielsweise eine gesetzliche Grundlage für den Polizeigewahrsam zur Sicherstellung von Vor- oder Zuführungen. Die Vernehmlassung zu den Änderungen des Polizeigesetzes dauert bis zum 27. August 2021.
Quelle: Kanton Luzern
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