Beromünster LU: Kollision zwischen Motorrad und Reh – Reh tot
Gestern Nachmittag ereignete sich auf der Luzernerstrasse in Neudorf ein Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Reh, welches die Strasse überquerte.
Der Motorradfahrer kam zu Fall und verletzte sich beim Sturz. Das Reh war auf der Stelle tot. Der Motorradfahrer wurde in ärztliche Behandlung gebracht.
Am Montag, 3. Mai 2021, kurz nach 16:00 Uhr, fuhr ein Motorradfahrer auf der Luzernerstrasse von Beromünster Richtung Neudorf. Nach dem Flugplatz Beromünster flüchteten mehrere Rehe von der Wiese her und überquerten die Strasse. Das erste Reh wurde vom Motorrad seitlich-frontal erfasst. Dabei kam der Töfffahrer zu Fall und verletzte sich dabei. Er wurde nach der Sachverhaltsaufnahme in ärztliche Behandlung gebracht. Das Reh war auf der Stelle tot.
Am Motorrad entstand ein Sachschaden von ca. 5’000 Franken.
Vorsicht Wildwechsel
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor Wildtieren. Strassen durchqueren Wege, die Wildtiere auf der Suche nach Nahrung und Schutz regelmässig überqueren – sogenannte Wildwechsel.
Wildtiere sind besonders in der Dämmerung auf Nahrungssuche oder begeben sich in ihre Ruhezonen. Diese Zeit fällt zwischen Herbst und Frühling in den Berufsverkehr. Deshalb ist zu dieser Tageszeit besondere Aufmerksamkeit geboten.
Um sich selbst, sein Fahrzeug und die Wildtiere zu schützen, sollten folgende Dinge beachtet werden:
• Entlang von Feldern, Wäldern, Hecken und an Strassen, die mit dem Verkehrssignal „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, ist das Tempo anzupassen.
• Aufmerksam den Strassenrand beobachten.
• Im Wald damit rechnen, dass jederzeit ein Wildtier aus dem Gebüsch auftauchen kann. Besonders Rehe und Hirsche tun dies mit hohem Tempo und in hohen Sprüngen. Nicht selten sind mehrere Tiere unterwegs.
• Falls Wild im Scheinwerferlicht auftaucht, sofort bremsen, abblenden (damit die Tiere nicht erstarrt stehen bleiben) und hupen, um sie aufzuschrecken.
Wurde dennoch ein Wildtier erfasst, sind Sie für die Regelung des Falls und die Sicherheit der nachkommenden Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Das bedeutet:
• Unverzüglich anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Diese meldet den Fall dem verantwortlichen Jagdaufseher, welcher die allfällige Nachsuche organisiert und/oder das Wildtier waidgerecht erlöst. Er stellt auch die erforderliche Versicherungs-Bescheinigung aus.
• Wer den Wildtierunfall nicht meldet, einem Tier den „Todesstoss“ versetzen will oder den Tierkadaver mitnimmt, macht sich strafbar.
Quelle: Luzerner Polizei
Bildquelle: Luzerner Polizei