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Aargau AG: Unbewilligte Demonstrationen vom 08. Mai 2021

Die Städte Aarau und Wettingen haben die für den 08. Mai 2021 geplanten Demonstrationen nicht bewilligt. Die Kantonspolizei Aargau hat darüber berichtet und wendet sich erneut an die Kundgebungswilligen und die unbeteiligte Bevölkerung.

Trotz der ablehnenden Entscheide bezüglich Bewilligung von Demonstrationen am 08. Mai 2021 in Aarau und Wettingen mobilisierten Kundgebungswillige in den letzten Tagen auf Social Media für unbewilligte Veranstaltungen.

Die Kantonspolizei Aargau steht mit einem Grossaufgebot – unterstützt von Kräften des Polizeikonkordates Nordwestschweiz – im Einsatz. Wir weisen erneut darauf hin, dass die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration strafbar ist und die Nichtbeachtung der Schutzmassnahmen gebüsst werden kann. Achten Sie die Gesundheit Ihres Umfeldes und der Polizistinnen und Polizisten, die ihren Auftrag erfüllen!

Die Kantonspolizei Aargau bittet die unbeteiligte Bevölkerung, von Reisen nach Aarau und Wettingen abzusehen. Melden Sie Personenansammlungen oder sonstige Feststellungen umgehend dem Polizeinotruf.

 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Ksanawo – shutterstock.com

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