Bundesrat ernennt Beauftragten für Migration und innere Sicherheit
Der Bundesrat ernennt einen „Beauftragten für Migration und innere Sicherheit“ im Staatssekretariat für Migration (SEM), mit einem Fokus auf den Themen der Terrorismusbekämpfung, des Menschenhandels und des Menschenschmuggels.
Damit berücksichtigt der Bundesrat die wachsende Bedeutung der Sicherheitsfragen im Migrationsbereich. Er hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 Urs von Arb mit dieser Aufgabe betraut.
Die Wechselwirkung zwischen Migration und Sicherheit ist ein kritisches Element einer gesamtheitlichen Migrationspolitik und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auf nationaler Ebene hat das SEM dieser Entwicklung mit der Schaffung eines Referats Innere Sicherheit und Terrorismusbekämpfung bereits Rechnung getragen. Da die Zusammenarbeit in diesem Bereich mit Herkunfts- und Transitländern zunehmend wichtig ist, besteht für das SEM Ausbaubedarf im internationalen migrationsbezogenen Sicherheitsbereich.
Fokus der neuen Funktion
Die Hauptaufgabe des Beauftragten für Migration und innere Sicherheit besteht darin, die überschneidenden Anstrengungen der Migrations- und Sicherheitspolitik im internationalen Bereich und in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden zu verstärken. Dies beinhaltet insbesondere die Bereiche der inneren Sicherheit und Terrorismusbekämpfung sowie der Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels.
Gestützt auf die Analyse von sicherheitsrelevanten Entwicklungen mit Migrationsbezug im In- und Ausland wird der Beauftragte Massnahmen vorschlagen und Partner identifizieren sowie Projekte umsetzen. Zusätzlich vertritt er den Staatssekretär für Migration in Fragen der Migration und der inneren Sicherheit in sicherheitsrelevanten strategischen Gremien auf nationaler und internationaler Ebene. Dazu wird Urs von Arb ein Botschaftertitel verliehen, den er bereits in seiner bisherigen Funktion innehielt. Der 60-jährige Urs von Arb ist seit 2016 „Beauftragter für Migrationsfragen im Mittleren Osten“. Diese Stelle wird in dieser Form und als Folge der aktuellen Lage in der Region nicht neu besetzt.
Quelle: Der Bundesrat
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