Durchsuchungsaktion wegen Kinder- und Jugendpornografie
Landkreis Oberallgäu/Lindau. Am heutigen Dienstag, 11.05.2021, vollzog die Kriminalpolizeiinspektion Kempten zum wiederholten Male in diesem Jahr zeitgleich 21 Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich Kinder- und Jugendpornografie.
Nach entsprechenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Kempten wegen Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie wurden heute mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei Königsbrunn insgesamt 21 Durchsuchungsbeschlüsse im südlichen Oberallgäu in den Gemeinden Waltenhofen, Immenstadt, Bad Hindelang, Missen-Wilhams, Stiefenhofen und Grünenbach vollzogen. Bei den Beschuldigten handelte es sich zur Tatzeit November 2019 um junge Männer und Frauen im Alter von 18 bis 23 Jahren sowie um einen 12-jährigen Jungen.
Insgesamt wurden durch die ca. 80 Einsatzkräfte 21 Smartphones beschlagnahmt, welche nun entsprechend ausgewertet werden.
Anlass für die Ermittlungen war die Sicherstellung eines kinderpornografischen Videos im Jahr 2020 das einer der nun Beschuldigten im November 2019 in einer Chat-Gruppe verbreitete.
Im Fall von Kinderpornografie ist aber auch bereits der Besitz eines solchen Videos ein Straftatbestand. Diesen Auswirkungen sind sich insbesondere Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien oft nicht bewusst, weshalb die Durchsuchungsaktion neben der im Vordergrund stehenden Aufklärung und Ermittlung eines möglichen strafbaren Besitzes oder Verbreitens kinder- und jugendpornografischer Schriften jedenfalls auch mit einer präventiven Signalwirkung auf die jetzt Beschuldigten und deren Umfeld verbunden ist. Denn auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien über die sozialen Medien wie zum Beispiel WhatsApp, Instagram, Twitter, Signal auf Endgeräte, kann im weiteren Verlauf bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen!
Hier gilt: null Toleranz, es wird immer ermittelt!
Die Ermittlungsbehörden können das Hoch- oder Herunterladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos im Internet nachvollziehen. Werden dann im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen Endgeräte mit entsprechenden Inhalten festgestellt, unterliegen die Endgeräte wie Handy, Computer etc. regelmäßig der Einziehung. Die Betroffenen erhalten dadurch ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück, sondern stattdessen in der Regel sogar eine Strafe. Grundsätzlich erstreckt sich das Strafmaß hier von Sozialstunden für Jugendliche über Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Kriminalpolizeiliche Hinweise was zu tun ist, wenn man ungewollt ein verbotenes Pornobild zugeschickt bekommt, sind hier zu finden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Kempten – Kriminalpolizeiinspektion Kempten
Titelbild: Symbolbild © Matthias Wehnert – shutterstock.com