St.Gallen SG: Keine Cup-Feier bei Sieg des FCSG im Cup-Final

Der FC St.Gallen (FCSG) bestreitet am Pfingstmontag, 24. Mai 2021, den Final des Schweizer Cups in Bern. Ein allfälliger Sieg des FCSG gibt gewiss Anlass zum Feiern.

Nach Absprachen zwischen dem St.Galler Stadtrat, der Stadtpolizei und dem FCSG wurde entschieden, dass aufgrund der geltenden Corona-Regeln keine öffentliche Cup-Feier stattfinden kann. Stadt und Stadtpolizei St.Gallen rufen dazu auf, sich jederzeit an die geltenden Corona-Regeln zu halten.


Viele Fans des FC St.Gallen fiebern bereits dem Finalspiel des Schweizer Cups am Pfingstmontag, 24. Mai 2021, entgegen. Nach dem Ligaerhalt ist der erste Cup-Final seit 23 Jahren sicher das Saison-Highlight für den FCSG und seine Anhängerinnen und Anhänger. Umso bedauerlicher ist es, dass aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen keine Festivitäten im öffentlichen Raum möglich sind. Nach wie vor gilt, dass Anlässe beziehungsweise Personenansammlungen mit mehr als 15 Personen untersagt sind. Zudem sind die Innenbereiche von Gastro-Betrieben weiterhin geschlossen, Aussenwirtschaften schliessen abends um 23 Uhr. Es kann daher auch keine Freinacht bewilligt werden. Gemäss Medienmitteilung der Stadt Luzern wird die Covid-19-Verordnung bei einem Sieg des FC Luzern in gleichem Masse umgesetzt, wie es St.Gallen nun vorsieht.

Stadt und Stadtpolizei St.Gallen sind sich bewusst, dass sich die Begeisterung über einen allfälligen Cup-Sieg gerne auch im öffentlichen Raum zeigen würde. Trotz positiver Anzeichen ist die Corona-Epidemie aber noch nicht überwunden. Um möglichst rasch in die gesellschaftliche Normalität zurückkehren zu können, ist gerade in der jetzigen Phase noch einmal Besonnenheit gefragt. Stadt und Stadtpolizei St.Gallen rufen deshalb dazu auf, einen allfälligen Finalsieg im kleinen Rahmen unter Einhaltung der Corona-Regeln zu feiern.

Für allfällige spontane Feiern gilt folgendes:

Im öffentlichen Raum sind Menschenansammlungen mit mehr als 15 Personen verboten.

Maskenpflicht, wenn sich mehrere Personen in belebten Zonen aufhalten und der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Aussenbereiche von Restaurants, Bars und Takeaway-Betrieben dürfen bis maximal 23 Uhr geöffnet sein, die Innenbereiche bleiben geschlossen.

Stadt und Stadtpolizei St.Gallen wünschen dem FCSG für das Finalspiel viel Erfolg. Hopp Sangallä!

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen

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