Solothurn SO: Illegale Kundgebung - Aufruf zum Teilnahmeverzicht
Am kommenden Samstag, 29. Mai 2021, kann es in Solothurn zu einer nicht bewilligten Kundgebung kommen.
Trotz Verbots sind verschiedene Aufrufe zu einer Teilnahme in Umlauf. Die Polizei steht mit einem Grossaufgebot im Einsatz, um die illegale Kundgebung zu verhindern.
Die Stadt Solothurn hat eine geplante Kundgebung des Vereins „Stiller Protest“ mit über 1000 Teilnehmenden und einem Umzug durch die Altstadt für Samstag, 29. Mai 2021, nicht bewilligt. Eine Beschwerde wurde abgewiesen. Dennoch sind einzelne Gruppierungen offenbar gewillt, trotz Verbot an dieser illegalen Kundgebung teilzunehmen. Inzwischen ist auch eine Gegen-Veranstaltung angekündigt.
Die politischen Behörden haben der Polizei den Auftrag erteilt, dass sie eine unbewilligte Kundgebung verhindern und die Rechtsordnung durchsetzen soll. Zudem soll die Polizei Widerhandlungen ahnden und die Sicherheit der hiesigen Bevölkerung gewährleisten. Die Einsatzleitung wurde der Kantonspolizei Solothurn übertragen. Derzeit laufen die entsprechenden Vorbereitungen. Die Polizei wird mit einem Grossaufgebot präsent sein; Unterstützung erhält sie von Einsatzkräften aus dem ganzen Polizeikonkordat Nordwestschweiz.
Polizei und Behörden wenden sich bereits im Vorfeld an Personen, die trotz Verbot an der illegalen Kundgebung teilnehmen wollen und rufen diese dringend auf, darauf zu verzichten. Wer dennoch daran teilnimmt, muss mit polizeirechtlichen Massnahmen (bspw. Fernhaltungen / Wegweisungen) und je nach Situation mit strafrechtlichen Konsequenzen (bspw. Bussen / Anzeigen) rechnen.
Die Polizei wird sich dafür einsetzen, auch an diesem Tag die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können. Die unbeteiligte Bevölkerung muss aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung leider mit Einschränkungen und Kontrollen im öffentlichen Raum rechnen. Angesichts der Umstände bitten Polizei und Behörden dafür schon jetzt um Verständnis.
Quelle: Kapo Solothurn
Titelbild: Symbolbild © Kapo Solothurn