St.Gallen SG: Eingeschränkte Sicht und fehlende Ladungssicherung

Am Donnerstagabend (27.05.2021) wurde im Zuge einer Patrouillentätigkeit ein Personenwagen angehalten, bei welchem die Sicht durch die Ladung eingeschränkt war. Zudem war keine Ladungssicherung vorhanden.

Der 22-Jährige wird angezeigt.

Während Patrouillentätigkeiten am Donnerstagabend, kurz nach halb neun, wurde die Stadtpolizei St.Gallen auf einen Personenwagen aufmerksam und hielt ihn zur Verkehrskontrolle an. Dabei wurde festgestellt, dass die Ladung die Sicht nach rechts komplett verdeckte. Zudem war keine Ladungssicherung vorhanden, weshalb die Fracht ohne Probleme verrutschte. Gegen den 22-jährigen Autolenker wird Anzeige erhoben.

Hinweis

Ladungen müssen so gesichert sein, dass niemand gefährdet wird und sie nicht herunterfallen können. Ausserdem müssen überhängende Ladungen bei Tag und Nacht auffällig gekennzeichnet sein. Die Beleuchtungselemente und das Kontrollschild müssen jederzeit ersichtlich sein. Auch die Sicht aus der Frontscheibe, den beiden vorderen Seitenscheiben und auf die Seitenspiegel muss frei sein. Es darf also beispielsweise nichts auf dem Beifahrersitz transportiert werden, das die Sicht aus dem Seitenfester verhindert.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen

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