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Kanton Zürich: Gericht hebt Maskenpflicht an Primarschulen vorläufig auf

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die Maskentragpflicht für Schulkinder ab der 4. Klasse der Primarschule wiederhergestellt, wie es am Freitag mitteilte.

Damit ist die Maskentragpflicht für Schulkinder an der Primarschule im Kanton Zürich bis zu einem endgültigen Entscheid in der Sache ausgesetzt.

Auf die Maskentragpflicht an den Oberstufen hat dieser Entscheid jedoch keinen Einfluss.

Die Maskenpflicht wurde durch die Bildungsdirektion ab dem 25. Januar verordnet. Einem Rekurs dagegen wurde dann die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Zürcher Regierungsrat lehnte es ab, diese wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht hat dies nun getan.

Die Maskentragpflicht an den Primarschulen ist damit so lange aufgehoben, bis das Verwaltungsgericht einen endgültigen Entscheid in der Sache fällt.

Keine Zuständigkeit der Bildungsdirektion

Bei der vorläufigen Prüfung der Prozesschancen sei das Gericht zum Schluss gelangt, dass die Bildungsdirektion für die Anordnung der Maskentragpflicht gar nicht zuständig gewesen sein dürfte. Stattdessen hätte es eines Entscheids des Gesamtregierungsrats bedurft. Daher sei es unverhältnismässig, einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Bereits das dritte Urteil gegen den Regierungsrat

Dies ist bereits der dritte gegen Corona-Massnahmen des Kantons Zürich gerichtete Entscheid.

In früheren Urteilen entschied das Verwaltungsgericht etwa, dass Besuchsverbot in Gefängnissen sei unverhältnismässig gewesen. Auch sei die maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen an Demonstrationen nicht rechtens gewesen.

Mit dem aktuellen Entscheid hat das Gericht allerdings noch nicht über die Maskenpflicht an Primarschulen an sich geurteilt, sondern lediglich die aufschiebende Wirkung des Rekurses wiederhergestellt.

 

Quelle: SRF – bearbeitet von belmedia Redaktion
Titelbild: Pressmaster – shutterstock.com



Kanton Zürich: Die Maskentragpflicht für Schulkinder an der Primarschule ist einstweilen ausgesetzt

Das Verwaltungsgericht stellt mit Urteil vom 3. Juni 2021 die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die von der Bildungsdirektion am 21. Januar 2021 angeordnete Maskentragpflicht für Schulkinder ab der 3. bzw. 4. Klasse der Primarschule wieder her. Die Maskentragpflicht für Schulkinder an der Primarschule ist damit bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die Bildungsdirektion ordnete ab dem 25. Januar 2021 eine Maskentragpflicht für Schulkinder ab der 4. Klasse bzw. in Mehrjahrgangsklassen mit Schulkindern der 3. und 4. Klasse ab der 3. Klasse an. Einem Rekurs gegen diese Massnahme wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Gegen diese Maskentragpflicht wurde beim Regierungsrat rekurriert und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verlangt. Der Regierungsrat lehnte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung am 12. April 2021 ab. Dagegen gelangten die Beschwerdeführenden an das Verwaltungsgericht.

Rekurse haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Davon darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Das Verwaltungsgericht kommt im Rahmen einer vorläufigen Prüfung der Prozesschancen zum Schluss, dass die Bildungsdirektion für die Anordnung einer Maskentragpflicht nicht zuständig gewesen sein dürfte. Die Verweigerung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist deshalb unverhältnismässig.

Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht.


Urteil des Verwaltungsgerichts AN.2021.0004


 

Quelle: Kanton Zürich, 04.06.2021

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