Kanton Zürich: Sonderstab in Regelbetrieb KFO überführt
Der Regierungsrat hat die Pandemiebewältigung im Kanton Zürich in den Regelbetrieb mit den ordentlichen Zuständigkeiten überführt. In der kantonalen Führungsorganisation KFO wird ein Teilstab Pandemie gebildet.
Der Sonderstab Covid-19 beendet nach rund einjährigem intensiven Wirken seine Tätigkeit per Ende Juni 2021.
Der Sonderstab unter der Leitung des Kommandanten der Kantonspolizei Zürich koordiniert die Umsetzung der Massnahmen betreffend Covid-19 und berät den Regierungsrat bei der Pandemiebekämpfung. Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung und der stark gelockerten Massnahmen kann der Sonderstab Covid-19 nach rund einjähriger, intensiver Wirkungsentfaltung seine Tätigkeit per 30. Juni 2021 beenden.
Regelbetrieb mit Anpassungen
Mit der Beendigung der Tätigkeit des Sonderstabes wird die Bewältigung der Epidemie im Kanton Zürich in den Regelbetrieb mit den ordentlichen Zuständigkeiten der KFO überführt. Der Regierungsrat hat aufgrund der Erfahrungen in der ersten Phase der Pandemie die standardmässige Zusammensetzung des Fachstabes KFO um Vertreterinnen oder Vertreter der Staatskanzlei, der beiden Städte Winterthur und Zürich und weiterer Behörden ergänzt, um eine effiziente Koordination zwischen den beteiligten Verwaltungseinheiten zu ermöglichen.
Damit wurden auch bereits Empfehlungen aus dem Bericht der kantonsrätlichen Subkommission Corona Kanton Zürich sowie der vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen Evaluation zum kantonalen Krisenmanagement in der ersten Phase der Pandemie umgesetzt. Neu wird ein Teilstab Pandemie gebildet, der sich aus Mitgliedern des Fachstabes KFO sowie weiteren Fachpersonen zusammensetzt. Die Arbeitsgruppe Grossveranstaltungen, die Gesuche für Grossveranstaltungen prüft, bleibt tätig. Die Coronavirus-Hotline (Tel. 0800 044 117) wird ebenfalls bis auf Weiteres beibehalten.
Quelle: Kanton ZH
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