Kanton Basel-Stadt: Hund im Auto eingeschlossen

Kürzlich erreichte uns die Meldung, dass ein Hund in einem an der prallen Sonne stehenden Auto eingeschlossen sei.

Der Halter hatte vor, den Hund während seiner Arbeitszeit im Auto warten zu lassen.

Die aufgebotenen Polizisten machten ihm klar, dass er damit gegen das Tierschutzgesetz verstösst. Auch mit geöffnetem Fenster heizt sich der Innenraum eines Autos bei sommerlichen Temperaturen rasch auf. Dies kann für den Vierbeiner tödlich sein.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt

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