Kanton Nidwalden: Bootsfahrten und Wassersport verboten

Aufgrund der verschärften Hochwassersituation hat der Regierungsrat für den Nidwaldner Teil des Vierwaldstättersees ein Verbot für sämtliche Schiffs- und Bootsfahrten sowie Wassersportarten erlassen.

Das Verbot gilt ab morgen Samstag bis am Montag, 19. Juli, 24.00 Uhr. Das Vorgehen ist mit den anderen Anrainerkantonen abgesprochen.

Am Freitagvormittag haben die Zentralschweizer Kantone aufgrund der höchsten Hochwassergefahrenstufe auf dem Vierwaldstättersee eindringlich davon abgeraten, Ausfahrten mit privaten Schiffen und Booten zu unternehmen. Da der Pegel in der Zwischenzeit weiter angestiegen ist, hat sich der Nidwaldner Regierungsrat dazu entschlossen, für private Schiffs- und Bootsfahrten sowie sämtliche Wassersportarten inklusive Stand-Up-Paddling auf dem Nidwaldner Teil des Sees ein befristetes Verbot auszusprechen. Hierzu ist eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden. Diese gilt bis am Montag, 19. Juli, um 24.00 Uhr. Vom Verbot ausgenommen sind Militär, Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer.

Das Verbot erfolgt aus Sicherheitsgründen, da der Wellenschlag für zusätzliche Überschwemmungen in Gefahrengebieten sorgen kann und dadurch Schäden an Schutzvorrichtungen und Liegenschaften drohen. Das Vorgehen ist mit den anderen Anrainerkantonen des Vierwaldstättersees abgesprochen, womit das Verbot für die gesamte Seefläche gilt. Je nach Entwicklung der Hochwassersituation in den kommenden Tagen ist eine Verlängerung des Verbots nicht auszuschliessen.

 

Quelle: Staatskanzlei Nidwalden
Titelbild: Symbolbild (© yui – shutterstock.com)

Für Nidwalden
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