Kanton Uri: Dringliche Veröffentlichung - Verbot von Schiffsfahrten sowie Wassersport

Verbot von Schiffsfahrten sowie Wassersport auf dem Urner Teil des Vierwaldstättersees bis nächsten Montag – Allgemeinverfügung (elektronische Amtsblattpublikation vom 16 Juli 2021)

Aufgrund der verschärften Hochwassersituation hat die Sicherheitsdirektion sämtliche Schiffs- und Bootsfahrten sowie alle weiteren Wassersportarten ab sofort bis und mit Montag, 20. Juli 2021, verboten.

Nachdem der Pegel des Vierwaldstättersees seit dem Vortag weiter gestiegen ist, hat die Sicherheitsdirektion (SID) aufgrund der aktuellen Gefahrenlage ein Verbot für private Schiffs- und Bootsfahrten sowie sämtliche weiteren Wassersportarten (inklusive Stand-Up-Paddling und dergleichen) auf dem Urner Teil des Vierwaldstättersees ausgesprochen. Es gilt ab sofort bis kommenden Montag, 19. Juli, 24.00 Uhr Ausgenommen vom Verbot sind Militär, Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer.

Bisher galt nur der Aufruf der Polizei, nicht notwendige private Boots- und Schifffahrten zu unterlassen, damit zusätzliche Schäden am Seeufer verhindert werden können. Zusätzlich besteht die Gefahr durch treibendes Schwemmholz.

Nach dem weiteren Ansteigen des Seepegels hat sich die Sicherheitsdirektion ein befristetes Verbot verfügt, ähnlich wie es bereits auf anderen Schweizer Seen in Kraft ist. Das Verbot erfolgt in Übereinkunft mit den Anrainerkantonen des Vierwaldstättersees.

Die rechtliche Grundlage ist in der Verfügung vom 16. Juli 2021 betreffend Verbot der Schiffart auf dem Vierwaldstättersee dokumentiert. Diese ist auf www.ur.ch/amtsblatt publiziert.

 

Quelle: Kanton Uri Standeskanzlei
Titelbild: Symbolbild (© FARBAI – shutterstock.com)

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