Kanton Zug: Verfahren gegen TERRAOIL SWISS AG eingestellt

Die Firma TERRAOIL SWISS AG hat einen COVID-19-Kredit von einer halben Million Franken erhalten. Die Staatsanwaltschaft überprüfte die dafür deklarierten Angaben und Transaktionen an eine Tochtergesellschaft. Sie konnte keine Verfehlungen feststellen und hat das Strafverfahren eingestellt.

Gestützt auf eine Verdachtsmeldung der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamts für Polizei fedpol hat die Staatsanwaltschaft Zug im Rahmen einer Strafuntersuchung die Gewährung eines COVID-19-Kredits des Bundes über 500’000 Franken an die Firma TERRAOIL SWISS AG geprüft. Diesen Kredit hatte die TERRAOIL SWISS AG mit dem entsprechenden Kreditantragsformular Ende März 2020 bei einer Grossbank beantragt. Die TERRAOIL SWISS AG deklarierte für das Jahr 2019 einen Umsatzerlös von über 21 Millionen Franken.

Im Zentrum der Strafuntersuchung gegen die verantwortlichen Personen der TERRAOIL SWISS AG stand die Frage, ob die Firma die Bank über die Höhe des Umsatzerlösesgetäuscht und den Kredit durch falsche Angaben zu Unrecht erhalten hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass die für die Kreditvergabe verantwortliche Bank gleichzeitig mit der Einreichung des Kreditantrags darüber orientiert war, dass der geltend gemachte Umsatzerlös von 21 Millionen Franken zum allergrössten Teil aus dem Verkauf von Aktien stammte. Eine für die Erfüllung der Tatbestände des Betrugs und der Urkundenfälschung notwendige Täuschung bzw. eine Täuschungsabsicht ist gemäss Untersuchungsergebnis nicht gegeben. Weiter konnte bei der Analyse der überprüften Finanztransaktionen keine vorsätzliche Zweckentfremdung aus dem gewährten COVID-19-Kredit an eine ausländische Tochtergesellschaft festgestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft Zug hat das Verfahren am 24. August 2021 eingestellt.

 

Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © Zuger Polizei

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