Frau wollte Anspruch auf Arbeitslosengeld erschleichen - Haftstrafe

Nürnberg. Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wurde eine 29-jährige Frau aus Nürnberg vom Amtsgericht Nürnberg-Fürth verurteilt.

Die junge Frau hatte bereits in 2019 versucht sich bei der Agentur für Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erschleichen, der ihr nicht zustand. So fälschte sie eine Arbeitsbescheinigung und nahm selbst Änderungen in ihrem Arbeitsvertrag vor, wodurch sich ein wesentlich höherer Lohnanspruch und ein längerer Beschäftigungszeitraum ergab.

Doch die Agentur für Arbeit ist bereits vor Gewährung des Arbeitslosengeldes auf Unstimmigkeiten gestoßen. Das Hauptzollamt Nürnberg nahm die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs und Urkundenfälschung durch die Staatsanwaltschaft führten.

Für den Versuch des Betruges und die Urkundenfälschung muss die Frau nun ihre Haftstrafe antreten. Weil sie bereits wegen anderer Straftaten aufgefallen ist, wurde die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Quelle: Hauptzollamt Nürnberg
Titelbild: Symbolbild © nitpicker – shutterstock.com

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