Kanton ZG: Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten
Die Zuger Polizei hat zwei Fahrzeuglenkende erwischt, die viel zu schnell unterwegs gewesen sind. Beiden droht ein mehrmonatiger Führerausweisentzug.
In der Nacht auf Samstag (15. Januar 2022) haben Einsatzkräfte auf der Autobahn A14, vor der Verzweigung „Rütihof“ in Fahrtrichtung Zürich/Zug, eine mobile Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurde ein Auto registriert, welches mit einer Netto-Geschwindigkeit von 158 km/h statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs war.
Der Lenker, ein 20-jähriger Schweizer, war damit 38 km/h zu schnell. Der junge Mann muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Zudem droht ihm ein mehrmonatiger Führerausweisentzug.
Weitere 30 Fahrzeuglenkende waren ebenfalls zu schnell unterwegs und werden für ihre Geschwindigkeitsübertretung zur Rechenschaft gezogen.
Viel zu schnell unterwegs war am Mittwochmorgen (12. Januar 2022), kurz vor 05:00 Uhr, auch ein Autofahrer auf der Sihlbruggstrasse in Baar. Eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage registrierte bei ihm eine Netto-Geschwindigkeit von 138 km/h.
Der Lenker überschritt damit die auf diesem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 58 Stundenkilometer.
Abklärungen bezüglich des Fahrzeuglenkers, der mit einem ausserkantonalen Kontrollschild unterwegs war, sind im Gang. Der fehlbare Lenker wird sich für seine Schnellfahrt vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen und es droht ihm ein längerer Führerausweisentzug.
Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © Zuger Polizei