Die Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 2. Februar 2022 getestet
Die Sirenen als wichtiges Element im Gesamtsystem zur Alarmierung der Bevölkerung werden jährlich überprüft. Im Ereignisfall können die Sirenen nur zuverlässig alarmieren, wenn sie auch richtig funktionieren. Am Mittwoch, 2. Februar 2022 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Wie in den letzten Jahren werden auch die Alertswiss-Kanäle getestet. Die Zahl der Alertswiss-Nutzerinnen und –Nutzer beträgt mittlerweile rund 1.2 Millionen.
In der Schweiz gibt es rund 5000 Sirenen für den Allgemeinen Alarm. Mit zusätzlichen 2200 mobilen Sirenen wird nahezu die gesamte Bevölkerung der Schweiz erreicht. Am 2. Februar 2022 wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet – sowohl die Sirenen des Allgemeinen Alarms wie auch des Wasseralarms. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen.
Ausgelöst wird über die Sirenen um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Parallel dazu verbreitet jeder Kanton eine Informationsmeldung via Alertswiss.
In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Paralleler Test für Alertswiss
Mit der Alertswiss-App und der Website www.alert.swiss hat das BABS das Instrumentarium im Bereich der Ereigniskommunikation erweitert. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms werden am 2. Februar 2022 auf den Handys und auf der Website Informationsmeldungen ausgelöst.
Mit Alertswiss ist die Alarmierungs- und Ereignisinformation für die Bevölkerung durch kantonale und nationale Behörden sichergestellt. Richtig eingesetzt, schützt Alertswiss die Menschen und deren Lebensgrundlagen. Dies, indem die Bevölkerung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt korrekt und umfassend informiert wird. Bei einem Ereignis kann auch ohne ein Sirenenalarm eine Meldung via Alertswiss verbreitet werden. Mit Alertswiss erhält die Bevölkerung auch bei kleinräumigen Ereignissen wie bei einem drohenden Murgang oder verschmutztem Trinkwasser eine Meldung mit Verhaltensempfehlungen. Zudem kann Alertswiss auch mit differenzierten Informationen gute Dienste leisten, etwa mit der Publikation gültiger Pandemie-Massnahmen und Information in den Kantonen oder mit der Verbreitung von alternativen Kontaktmöglichkeiten bei einem Ausfall der Notfallnummern wie im Sommer 2021.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.
Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen finden sich auf der Website des BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.
Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.
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Quelle: BABS – Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Titelbild: Symbolbild © Grimgram – shutterstock.com