Kanton NW / OW: Verstärken ihre polizeiliche Zusammenarbeit

Die Kantone Nidwalden und Obwalden haben eine Vereinbarung für den Bereich der Verkehrs- und Sicherheitspolizei abgeschlossen.

Die Polizeikorps fokussieren sich bei mobilen Geschwindigkeitsmessungen je auf eine Messtechnik und setzen diese künftig auch kantonsübergreifend ein. Dadurch können die Geräte effizienter und kostensparender eingesetzt werden.

Das wachsende Aufgabenspektrum der Polizei und der dadurch steigende Aufwand erfordern zunehmend eine Zusammenarbeit unter den Polizeikorps. Dies zeigt sich heute unter anderem bei Schwerverkehrskontrollen oder beim aktuellen Vorhaben für gemeinsame Einsatzleitzentralen in der Zentralschweiz. Ziel solcher Projekte ist es stets, kostenintensive, für die polizeiliche Arbeit aber unabdingbare Infrastrukturen und Einsatzmittel gemeinsam zu nutzen, um die Effizienz zu steigern und Aufwände zu reduzieren.

Den Weg dieser Synergienutzung wollen Obwalden und Nidwalden in Zukunft vermehrt beschreiten. Die Regierungsräte der beiden Kantone haben deshalb eine Verwaltungsvereinbarung über die Leistung von gegenseitigen, grenzüberschreitenden Polizeiaufgaben abgeschlossen. „Bewusst wird in der Vereinbarung auf eine abschliessende Aufzählung der Tätigkeitsbereiche verzichtet, um die Option offen zu lassen, die Zusammenarbeit kontinuierlich auszubauen“, hält die Nidwaldner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest.

Im Grundsatz sind die gegenseitigen Leistungen dieser Vereinbarung im Bereich der Verkehrs- und Sicherheitspolizei angesiedelt. Dazu gehören etwa Geschwindigkeitsmessungen. Darüber hinaus kann ein Polizeikorps auf Boden des Partnerkantons bei der Feststellung von Sachverhalten bei Freizeit-, Sport- und Bergunfällen eine Erstintervention vornehmen. Diese Regelung dient insbesondere der bereits heute gelebten Zusammenarbeit im geografisch speziellen Grenzraum Titlis, in welchem sich gehäuft Ski- und Gebirgsunfälle ereignen.

Kosten für Ersatzgeräte können praktisch halbiert werden

Bei den Geschwindigkeitsmessungen beinhaltet die Vereinbarung einzig die mobilen (Laser)Messgeräte. Bisher haben sowohl Obwalden als auch Nidwalden alle fünf bis sieben Jahre rund 150 000 bis 200 000 Franken in die Ersatzbeschaffung solcher Geräte investiert. In Zukunft fokussiert sich Obwalden aufgrund seiner topografischen Lage mit vielen Passstrassen auf den Einsatz mit dem Lasermessgerät, während Nidwalden wegen des dichtbefahrenen Hauptverkehrsträgers – der Autobahn A2 – sich auf den Betrieb mit dem mobilen Radarmessgerät spezialisiert. Je nach Standort und geeigneter Methode werden Verkehrspolizisten aus Obwalden auch in Nidwalden Geschwindigkeitsmessungen durchführen und umgekehrt. So werden die Geräte besser ausgelastet. „Mit der Reduktion auf eine Messtechnologie pro Polizeikorps können Ersatzbeschaffungen auf lange Sicht praktisch halbiert werden“, hält Karin Kayser-Frutschi fest. Zudem fallen auch die Aufwendungen bei Reparaturen und der periodischen Eichung der Geräte tiefer aus. Im personellen Bereich können Vorteile bei der Ausbildung und ein ressourcenschonender Einsatz erreicht werden.

Da die Häufigkeit von kantonsübergreifenden Einsätzen im Bereich der Verkehrs- und Sicherheitspolizei auch immer von der Tagesaktualität und Ereignisdichte im eigenen Kanton abhängt, bedarf es einer zeitlich flexiblen Abgeltung. Daher ist in der Vereinbarung festgehalten, dass sich gegenseitig erbrachte Leistungen, die sich auf die effektiven Einsatzstunden beschränken, über drei Jahre hinweg ausgleichen müssen. Auf finanzielle Abgeltungen wird in der Vereinbarung bewusst verzichtet. „Es geht bei dieser Zusammenarbeit hauptsächlich darum, unsere Mittel und Geräte effizienter zu Gunsten der Sicherheit im Strassenverkehr einzusetzen und gleichzeitig die Kosten für Ersatzbeschaffungen und den Unterhalt der Geräte zu senken. Es ist eine Win-win-Situation für beide Kantone und ein weiterer Schritt bei der Stärkung der Zusammenarbeit unserer Polizeikorps“, betont Christoph Amstad, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes Obwalden.

 

Quelle: Staatskanzlei Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © yui – shutterstock.com

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