Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen Prostitution

Puttgarden. 20-jährige Rumänin ging der verbotenen Prostitution in München nach und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die sie nicht zahlte.

Eine 20-jährige Rumänin und ihr Begleiter wurden gestern Nachmittag, 24.02.22 gegen 15:10 Uhr, im Rahmen der Binnengrenzkontrolle in Puttgarden durch die Bundepolizei kontrolliert.

Im Zuge der Kontrolle händigte sie den Beamten ihren Reisepass aus und musste dann nach der Überprüfung den BMW X5 verlassen.

Gegen sie lag ein Haftbefehl, erlassen von der Staatsanwaltschaft München I, vor. Dort war sie rechtkräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 870, –EUR, ersatzweise 29 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, wegen Ausübung verbotener Prostitution verurteilt worden.

Die Geldstrafe hatte oder konnte sie bisher nicht begleichen.

Auch gestern Nachmittag konnten weder sie, noch ihr Begleiter das Geld aufbringen. Für sie endete der Nachmittag mit einer Freifahrt im Streifenwagen zur nächsten JVA.

Ihr Begleiter hingegen durfte seine Fahrt nach Deutschland fortsetzen.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Kiel
Titelbild: Symbolbild © Valentin Baciu – shutterstock.com

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