A1 / Aarau AG Ost – Birrfeld - Start der Vernehmlassung zum Generellen Projekt

Die Kapazität der A1 zwischen dem Anschluss Aarau Ost und der Verzweigung Birrfeld wird in Zukunft nicht mehr für eine bedürfnisgerechte Verkehrsabwicklung ausreichen.

Die Strecke stellt einen nationalen Engpass im Hochleistungsstrassennetz dar. Das Projekt 6-Streifen-Ausbau A1 Aarau Ost–Birrfeld wird diesen Engpass beseitigen. Das Generelle Projekt wurde ausgearbeitet und nun dem Kanton Aargau zur Vernehmlassung überreicht.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) zur Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes das Generelle Projekt für einen 6-Streifen-Ausbau der A1 zwischen dem Anschluss Aarau Ost und der Verzweigung Birrfeld unter Einbezug des Kantons Aargau erarbeitet.

Am 25. Februar 2022 wurde das fertiggestellte Projekt dem Kanton Aargau beziehungsweise dessen Baudirektion zugestellt. Vertretende der betroffenen Gemeinden und der kantonalen Amtsstellen wurden am 8. März 2022 im Rahmen der sogenannten Begleitkommissionssitzung über das Projekt und den Projektablauf informiert. Die Gemeinden können bis am 31. Mai 2022 zuhanden des Kantons Stellung zum Generellen Projekt 6-Streifen-Ausbau Aarau Ost–Birrfeld nehmen.

Das Generelle Projekt, in dem die Linienführung, die Anzahl Spuren und Anschlussstellen dargestellt sind, sieht den Ausbau von vier auf sechs Streifen zwischen dem Anschluss Aarau Ost und der Verzweigung Birrfeld sowie die temporäre Pannenstreifenumnutzung zwischen der Verzweigung und dem Anschluss Baden-West vor. Der Projektperimeter hat somit eine Gesamtlänge von rund 14.6 Kilometern. Die bestehenden Anschlüsse und die Verzweigung erfahren verkehrstechnische Anpassungen (Aufteilung von Fahrstreifen, Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit an den Knoten), ihre Lage wird nicht verändert.

Mit dem Ausbau werden Staustunden auf der Nationalstrasse und Ausweichverkehr auf dem regionalen Strassennetz reduziert. Daneben wird der gesamte Strassenabschnitt instandgesetzt und an die geltende Umweltschutzgesetzgebung angepasst.

Nach Abschluss der Vernehmlassung und der anschliessenden Ämterkonsultation wird das Generelle Projekt dem UVEK zur Genehmigung durch den Bundesrat (voraussichtlich 4. Quartal 2023) eingereicht. Danach erfolgen die Erarbeitung des Ausführungsprojektes und die öffentliche Planauflage. Sofern keine Rechtsmittel gegen die Planauflage ergriffen werden und das Parlament die finanziellen Mittel spricht, ist der Baubeginn auf das Jahr 2031 terminiert. Die Bauzeit beträgt rund sechs Jahre, die Kosten für die Engpassbeseitigung und Instandsetzung sind mit rund 770 Millionen Franken veranschlagt.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Titelbild: Symbolbild © SevenMaps – shutterstock.com

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